Witwenrente bei Wiederheirat
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
Kein Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Unabhängiges Informationsangebot mit vereinfachtem Rechner, keine rechtsverbindliche amtliche Rentenauskunft.
Eine erneute Heirat hat einschneidende Folgen für die Witwenrente: Sie fällt weg. Im Gegenzug erhalten Sie eine Rentenabfindung als Einmalzahlung. Hier erfahren Sie alles zu den Regelungen.
Grundregel: Wiederheirat = Wegfall
Sobald Sie erneut heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen, erlischt der Anspruch auf die Witwenrente aus der vorherigen Ehe. Dies gilt für die kleine und große Witwenrente gleichermaßen.
Als Ausgleich zahlt die Rentenversicherung eine Rentenabfindung zur finanziellen Überbrückung.
Die Rentenabfindung: Wie wird sie berechnet?
Rechenbeispiel:
- Durchschnittliche monatliche Witwenrente: 750 €
- × 24 Monate: = Abfindung
- Rentenabfindung (Einmalzahlung): 18.000 €
Die Abfindung ist sozialversicherungsfrei, kann aber einkommensteuerpflichtig sein.
Wiederaufleben bei Auflösung der neuen Ehe
Ein wichtiger Schutzmechanismus: Wird die neue Ehe aufgelöst (durch Scheidung, Aufhebung oder Tod des neuen Partners), lebt der Anspruch auf die ursprüngliche Witwenrente wieder auf.
Dies gilt auch für aufgelöste Lebenspartnerschaften. Die Erneuerung des Anspruchs muss bei der Rentenversicherung beantragt werden.
Wichtig bei Wiederaufleben:
- Die Witwenrente wird neu berechnet (aktuelle Werte)
- Die Rentenabfindung wird anteilig verrechnet, wenn das Wiederaufleben innerhalb von 24 Monaten geschieht
- Eigenes Einkommen wird erneut angerechnet
Tipps: Was Sie vor einer Wiederheirat bedenken sollten
Finanzielle Gesamtbetrachtung
Prüfen Sie, ob die Abfindung + Einkommen des neuen Partners die wegfallende Rente langfristig kompensiert.
Steuerliche Auswirkungen
Die Abfindung kann steuerpflichtig sein. Lassen Sie sich beraten.
Ehevertrag prüfen
Ein Ehevertrag in der neuen Ehe kann Sie finanziell absichern.
Wiederauflebensrecht kennen
Im Fall einer erneuten Scheidung lebt Ihr Anspruch auf die alte Witwenrente wieder auf.
Witwenrente berechnen
Ermitteln Sie Ihre aktuelle Witwenrente und damit die potenzielle Rentenabfindung.
Zum RechnerFAQ: Wiederheirat & Witwenrente
Fällt die Witwenrente bei Wiederheirat weg?
Ja, bei einer erneuten Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft erlischt der Anspruch auf Witwenrente. Als Ausgleich wird eine Rentenabfindung gezahlt.
Wie hoch ist die Rentenabfindung?
Die Rentenabfindung beträgt das 24-Fache der durchschnittlichen monatlichen Witwenrente der letzten 12 Monate. Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung.
Bekomme ich die Witwenrente zurück, wenn die neue Ehe geschieden wird?
Ja, bei Auflösung der neuen Ehe (Scheidung, Aufhebung oder Tod des neuen Partners) lebt der Anspruch auf die Witwenrente aus der ersten Ehe wieder auf.
Muss ich die Rentenabfindung zurückzahlen?
Ja, wenn die Witwenrente innerhalb von 24 Monaten nach der Abfindung wieder auflebt, ist die Abfindung anteilig zurückzuzahlen.
Gilt das auch für eingetragene Lebenspartnerschaften?
Ja, die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird der Heirat gleichgestellt. Die Witwenrente fällt ebenfalls weg.
Praktische Einordnung für Ihren Fall
Dieser Abschnitt macht den Ratgeber konkreter: Welche Situation passt dazu, was klärt die Seite und welcher nächste Schritt ist sinnvoll?
Typische Situation
Sie überlegen wieder zu heiraten oder möchten wissen, was mit der laufenden Witwenrente passiert.
Was diese Seite klärt
Die Seite trennt Wegfall der laufenden Rente, mögliche Abfindung und Wiederaufleben in besonderen Fällen.
Nächster Prüfschritt
Notieren Sie aktuellen Rentenbetrag, geplantes Datum und offene Fragen zur Abfindung, bevor Sie Entscheidungen finanziell einplanen.
Nicht verwechseln
Eine Wiederheirat ist nicht nur ein persönlicher Schritt, sondern kann die Rentenzahlung unmittelbar verändern.

Imtinan Fakhar
Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de
Imtinan Fakhar ist Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de. Er entwickelt und pflegt die Website als unabhängiges Informations- und Rechnerprojekt. Die Inhalte und Berechnungen basieren auf öffentlich zugänglichen gesetzlichen Grundlagen und Informationen der Deutschen Rentenversicherung.
Er ist kein Rentenberater, Rechtsanwalt oder Mitarbeiter einer Behörde. Die Inhalte ersetzen keine verbindliche Rentenauskunft.
Quellen und weiterführende Informationen
Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Sie beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen, offiziellen Quellen und nachvollziehbaren Rechenschritten. Maßgeblich bleiben die Auskünfte, Formulare und Bescheide der zuständigen amtlichen Stellen.
Zuletzt manuell geprüft: 14. Juni 2026