Witwenrente bei Wiederheirat
Eine erneute Heirat hat einschneidende Folgen für die Witwenrente: Sie fällt weg. Im Gegenzug erhalten Sie eine Rentenabfindung als Einmalzahlung. Hier erfahren Sie alles zu den Regelungen.
Grundregel: Wiederheirat = Wegfall
Sobald Sie erneut heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen, erlischt der Anspruch auf die Witwenrente aus der vorherigen Ehe. Dies gilt für die kleine und große Witwenrente gleichermaßen.
Als Ausgleich zahlt die Rentenversicherung eine Rentenabfindung zur finanziellen Überbrückung.
Die Rentenabfindung: Wie wird sie berechnet?
Rechenbeispiel:
- Durchschnittliche monatliche Witwenrente: 750 €
- × 24 Monate: = Abfindung
- Rentenabfindung (Einmalzahlung): 18.000 €
Die Abfindung ist sozialversicherungsfrei, kann aber einkommensteuerpflichtig sein.
Wiederaufleben bei Auflösung der neuen Ehe
Ein wichtiger Schutzmechanismus: Wird die neue Ehe aufgelöst (durch Scheidung, Aufhebung oder Tod des neuen Partners), lebt der Anspruch auf die ursprüngliche Witwenrente wieder auf.
Dies gilt auch für aufgelöste Lebenspartnerschaften. Die Erneuerung des Anspruchs muss bei der Rentenversicherung beantragt werden.
Wichtig bei Wiederaufleben:
- Die Witwenrente wird neu berechnet (aktuelle Werte)
- Die Rentenabfindung wird anteilig verrechnet, wenn das Wiederaufleben innerhalb von 24 Monaten geschieht
- Eigenes Einkommen wird erneut angerechnet
Tipps: Was Sie vor einer Wiederheirat bedenken sollten
Finanzielle Gesamtbetrachtung
Prüfen Sie, ob die Abfindung + Einkommen des neuen Partners die wegfallende Rente langfristig kompensiert.
Steuerliche Auswirkungen
Die Abfindung kann steuerpflichtig sein. Lassen Sie sich beraten.
Ehevertrag prüfen
Ein Ehevertrag in der neuen Ehe kann Sie finanziell absichern.
Wiederauflebensrecht kennen
Im Fall einer erneuten Scheidung lebt Ihr Anspruch auf die alte Witwenrente wieder auf.
Witwenrente berechnen
Ermitteln Sie Ihre aktuelle Witwenrente und damit die potenzielle Rentenabfindung.
Zum RechnerFAQ: Wiederheirat & Witwenrente
Fällt die Witwenrente bei Wiederheirat weg?
Ja, bei einer erneuten Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft erlischt der Anspruch auf Witwenrente. Als Ausgleich wird eine Rentenabfindung gezahlt.
Wie hoch ist die Rentenabfindung?
Die Rentenabfindung beträgt das 24-Fache der durchschnittlichen monatlichen Witwenrente der letzten 12 Monate. Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung.
Bekomme ich die Witwenrente zurück, wenn die neue Ehe geschieden wird?
Ja, bei Auflösung der neuen Ehe (Scheidung, Aufhebung oder Tod des neuen Partners) lebt der Anspruch auf die Witwenrente aus der ersten Ehe wieder auf.
Muss ich die Rentenabfindung zurückzahlen?
Ja, wenn die Witwenrente innerhalb von 24 Monaten nach der Abfindung wieder auflebt, ist die Abfindung anteilig zurückzuzahlen.
Gilt das auch für eingetragene Lebenspartnerschaften?
Ja, die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird der Heirat gleichgestellt. Die Witwenrente fällt ebenfalls weg.