Die kleine Witwenrente

Die kleine Witwenrente beträgt 25% der Rente des Verstorbenen. Nach neuem Recht ist sie auf 24 Monate befristet. Hier erfahren Sie, wer sie erhält und was nach Ablauf passiert.

Kleine Witwenrente auf einen Blick

Höhe25 %der Rente des Verstorbenen
Dauer (neues Recht)24 MonateBefristet ab Todesmonat
Dauer (altes Recht)UnbefristetLebenslang

Wer bekommt die kleine Witwenrente?

Die kleine Witwenrente erhalten Hinterbliebene, die keine der Voraussetzungen für die große Witwenrente erfüllen:

  • Sie sind jünger als 47 Jahre (Stand 2026)
  • Sie sind nicht erwerbsgemindert
  • Sie erziehen kein Kind unter 18 Jahren

Die allgemeinen Voraussetzungen (Ehedauer mind. 1 Jahr, Wartezeit 5 Jahre, keine Wiederheirat) müssen aber erfüllt sein.

Rechenbeispiel: Kleine Witwenrente

  • Rente des Verstorbenen (brutto): 1.600 €
  • × 25%: 400 €
  • - Einkommensanrechnung (falls): 0 €
  • Kleine Witwenrente (brutto): 400 €

Davon werden noch ca. 11-12% Sozialabgaben abgezogen (Netto ca. 352-356 €).

Was passiert nach 24 Monaten?

Nach Ablauf der 24 Monate endet die kleine Witwenrente ersatzlos. Es gibt drei Möglichkeiten:

  • Wechsel zur großen Witwenrente: Wenn Sie bis dahin das Mindestalter erreicht haben, erwerbsgemindert sind oder ein Kind unter 18 erziehen.
  • Keine Witwenrente mehr: Wenn keine Voraussetzung für die große WR erfüllt ist.
  • Erneuter Anspruch: Tritt später eine Voraussetzung ein (z.B. Erwerbsminderung), kann die große WR beantragt werden.

Vergleich: Kleine vs. Große Witwenrente

MerkmalKleine WRGroße WR
Höhe25%55-60%
Dauer (neues Recht)24 MonateLebenslang
MindestalterKeines47 Jahre
KinderzuschlagNeinJa (neues Recht)

Mehr zur großen Witwenrente →

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FAQ: Kleine Witwenrente

Wie hoch ist die kleine Witwenrente?

Die kleine Witwenrente beträgt 25% der Rente des Verstorbenen – unabhängig von altem oder neuem Recht. Von diesem Bruttobetrag werden noch Sozialabgaben abgezogen.

Wie lange wird die kleine Witwenrente gezahlt?

Nach neuem Recht (Ehe ab 2002) wird die kleine Witwenrente auf maximal 24 Kalendermonate befristet. Nach altem Recht wird sie unbefristet gezahlt.

Was passiert nach den 24 Monaten?

Nach Ablauf der 24 Monate endet die kleine Witwenrente ersatzlos. Es besteht dann kein Anspruch mehr – es sei denn, Sie erfüllen zwischenzeitlich die Voraussetzungen für die große Witwenrente.

Kann ich zur großen Witwenrente wechseln?

Ja, wenn Sie das Mindestalter (47) erreichen, erwerbsgemindert werden oder ein Kind unter 18 erziehen, können Sie einen Antrag auf die große Witwenrente stellen.

Wer bekommt die kleine statt der großen Witwenrente?

Wer keine der Voraussetzungen für die große Witwenrente erfüllt (unter 47, nicht erwerbsgemindert, kein Kind unter 18), erhält automatisch die kleine Witwenrente.