Die kleine Witwenrente

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Kein Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Unabhängiges Informationsangebot mit vereinfachtem Rechner, keine rechtsverbindliche amtliche Rentenauskunft.

Die kleine Witwenrente beträgt 25% der Rente des Verstorbenen. Nach neuem Recht ist sie auf 24 Monate befristet. Hier erfahren Sie, wer sie erhält und was nach Ablauf passiert.

Kleine Witwenrente auf einen Blick

Höhe25 %der Rente des Verstorbenen
Dauer (neues Recht)24 MonateBefristet ab Todesmonat
Dauer (altes Recht)UnbefristetOhne 24-Monats-Befristung

Wer bekommt die kleine Witwenrente?

Die kleine Witwenrente erhalten Hinterbliebene, die keine der Voraussetzungen für die große Witwenrente erfüllen:

  • Sie haben die maßgebliche Altersgrenze für die große Witwenrente noch nicht erreicht
  • Sie sind nicht erwerbsgemindert
  • Sie erziehen kein Kind unter 18 Jahren

Die allgemeinen Voraussetzungen (Ehedauer mind. 1 Jahr, Wartezeit 5 Jahre, keine Wiederheirat) müssen aber erfüllt sein.

Rechenbeispiel: Kleine Witwenrente

  • Rente des Verstorbenen (brutto): 1.600 €
  • × 25%: 400 €
  • - Einkommensanrechnung (falls): 0 €
  • Kleine Witwenrente (brutto): 400 €

Das Beispiel zeigt einen Bruttobetrag. Kranken- und Pflegeversicherung, mögliche Steuern und individuelle Besonderheiten werden hier nicht geschätzt.

Was passiert nach 24 Monaten?

Nach Ablauf der 24 Monate endet die kleine Witwenrente ersatzlos. Es gibt drei Möglichkeiten:

  • Wechsel zur großen Witwenrente: Wenn Sie bis dahin das Mindestalter erreicht haben, erwerbsgemindert sind oder ein Kind unter 18 erziehen.
  • Keine Witwenrente mehr: Wenn keine Voraussetzung für die große WR erfüllt ist.
  • Erneuter Anspruch: Tritt später eine Voraussetzung ein (z.B. Erwerbsminderung), kann die große WR beantragt werden.

24 Monate aktiv planen statt nur abwarten

Die Befristung nach neuem Recht macht die kleine Witwenrente zu einer Leistung mit einem klaren Prüfzeitpunkt. Diese drei Schritte helfen bei der Vorbereitung, ohne eine spätere Entscheidung vorwegzunehmen.

Zu Beginn

Endmonat notieren

Bewilligungsbescheid, Beginn der laufenden Rente und das Ende der Befristung zusammen ablegen.

Vor dem Ende

Voraussetzungen erneut prüfen

Änderungen bei Alter, Kindererziehung oder Erwerbsminderung nicht nur vermuten, sondern mit aktuellen Unterlagen einordnen.

Bei Veränderung

Frühzeitig nachfragen

Bei einem neuen relevanten Umstand ist eine individuelle Klärung bei der Deutschen Rentenversicherung sinnvoll.

Vergleich: Kleine vs. Große Witwenrente

MerkmalKleine WRGroße WR
Höhe25%55-60%
Dauer (neues Recht)24 MonateNicht auf 24 Monate befristet
MindestalterKeinesGesetzliche Altersgrenze im Einzelfall
KinderzuschlagNeinJa (neues Recht)

Mehr zur großen Witwenrente →

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Ermitteln Sie, ob die kleine oder große Witwenrente für Sie gilt.

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FAQ: Kleine Witwenrente

Wie hoch ist die kleine Witwenrente?

Die kleine Witwenrente beträgt 25% der Rente des Verstorbenen – unabhängig von altem oder neuem Recht. Von diesem Bruttobetrag werden noch Sozialabgaben abgezogen.

Wie lange wird die kleine Witwenrente gezahlt?

Nach neuem Recht (Ehe ab 2002) wird die kleine Witwenrente auf maximal 24 Kalendermonate befristet. Nach altem Recht wird sie unbefristet gezahlt.

Was passiert nach den 24 Monaten?

Nach Ablauf der 24 Monate endet die kleine Witwenrente ersatzlos. Es besteht dann kein Anspruch mehr – es sei denn, Sie erfüllen zwischenzeitlich die Voraussetzungen für die große Witwenrente.

Kann ich zur großen Witwenrente wechseln?

Eine Umstellung kann relevant werden, wenn die maßgebliche Altersgrenze erreicht wird, Erwerbsminderung eintritt oder die Voraussetzungen wegen Kindererziehung erfüllt sind. Ob und ab wann das in Ihrem Fall gilt, prüft die Deutsche Rentenversicherung.

Wer bekommt die kleine statt der großen Witwenrente?

Die kleine Witwenrente kann in Betracht kommen, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind, aber keine Voraussetzung für die große Witwenrente vorliegt. Die endgültige Einordnung erfolgt im Rentenverfahren.

Praktische Einordnung für Ihren Fall

Dieser Abschnitt macht den Ratgeber konkreter: Welche Situation passt dazu, was klärt die Seite und welcher nächste Schritt ist sinnvoll?

Typische Situation

Die Voraussetzungen für die große Witwenrente sind nicht erfüllt und Sie möchten wissen, was die kleine Witwenrente bedeutet.

Was diese Seite klärt

Die Seite trennt Höhe, Dauer und Übergang zur großen Witwenrente, wenn später eine Voraussetzung erfüllt wird.

Nächster Prüfschritt

Notieren Sie Rentenbeginn, mögliche 24-Monats-Grenze und den Zeitpunkt, an dem eine neue Voraussetzung entstehen könnte.

Nicht verwechseln

Die kleine Witwenrente ist nach neuem Recht oft zeitlich begrenzt. Planen Sie sie nicht automatisch als dauerhafte Zahlung ein.

Imtinan Fakhar, Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de

Imtinan Fakhar

Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de

Imtinan Fakhar ist Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de. Er entwickelt und pflegt die Website als unabhängiges Informations- und Rechnerprojekt. Die Inhalte und Berechnungen basieren auf öffentlich zugänglichen gesetzlichen Grundlagen und Informationen der Deutschen Rentenversicherung.

Er ist kein Rentenberater, Rechtsanwalt oder Mitarbeiter einer Behörde. Die Inhalte ersetzen keine verbindliche Rentenauskunft.

Quellen und weiterführende Informationen

Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Sie beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen, offiziellen Quellen und nachvollziehbaren Rechenschritten. Maßgeblich bleiben die Auskünfte, Formulare und Bescheide der zuständigen amtlichen Stellen.

Zuletzt manuell geprüft: 14. Juni 2026