Die kleine Witwenrente
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
Kein Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Unabhängiges Informationsangebot mit vereinfachtem Rechner, keine rechtsverbindliche amtliche Rentenauskunft.
Die kleine Witwenrente beträgt 25% der Rente des Verstorbenen. Nach neuem Recht ist sie auf 24 Monate befristet. Hier erfahren Sie, wer sie erhält und was nach Ablauf passiert.
Kleine Witwenrente auf einen Blick
Wer bekommt die kleine Witwenrente?
Die kleine Witwenrente erhalten Hinterbliebene, die keine der Voraussetzungen für die große Witwenrente erfüllen:
- Sie sind jünger als 47 Jahre (Stand 2026)
- Sie sind nicht erwerbsgemindert
- Sie erziehen kein Kind unter 18 Jahren
Die allgemeinen Voraussetzungen (Ehedauer mind. 1 Jahr, Wartezeit 5 Jahre, keine Wiederheirat) müssen aber erfüllt sein.
Rechenbeispiel: Kleine Witwenrente
- Rente des Verstorbenen (brutto): 1.600 €
- × 25%: 400 €
- - Einkommensanrechnung (falls): 0 €
- Kleine Witwenrente (brutto): 400 €
Davon werden noch ca. 11-12% Sozialabgaben abgezogen (Netto ca. 352-356 €).
Was passiert nach 24 Monaten?
Nach Ablauf der 24 Monate endet die kleine Witwenrente ersatzlos. Es gibt drei Möglichkeiten:
- Wechsel zur großen Witwenrente: Wenn Sie bis dahin das Mindestalter erreicht haben, erwerbsgemindert sind oder ein Kind unter 18 erziehen.
- Keine Witwenrente mehr: Wenn keine Voraussetzung für die große WR erfüllt ist.
- Erneuter Anspruch: Tritt später eine Voraussetzung ein (z.B. Erwerbsminderung), kann die große WR beantragt werden.
Vergleich: Kleine vs. Große Witwenrente
| Merkmal | Kleine WR | Große WR |
|---|---|---|
| Höhe | 25% | 55-60% |
| Dauer (neues Recht) | 24 Monate | Nicht auf 24 Monate befristet |
| Mindestalter | Keines | 47 Jahre |
| Kinderzuschlag | Nein | Ja (neues Recht) |
FAQ: Kleine Witwenrente
Wie hoch ist die kleine Witwenrente?
Die kleine Witwenrente beträgt 25% der Rente des Verstorbenen – unabhängig von altem oder neuem Recht. Von diesem Bruttobetrag werden noch Sozialabgaben abgezogen.
Wie lange wird die kleine Witwenrente gezahlt?
Nach neuem Recht (Ehe ab 2002) wird die kleine Witwenrente auf maximal 24 Kalendermonate befristet. Nach altem Recht wird sie unbefristet gezahlt.
Was passiert nach den 24 Monaten?
Nach Ablauf der 24 Monate endet die kleine Witwenrente ersatzlos. Es besteht dann kein Anspruch mehr – es sei denn, Sie erfüllen zwischenzeitlich die Voraussetzungen für die große Witwenrente.
Kann ich zur großen Witwenrente wechseln?
Ja, wenn Sie das Mindestalter (47) erreichen, erwerbsgemindert werden oder ein Kind unter 18 erziehen, können Sie einen Antrag auf die große Witwenrente stellen.
Wer bekommt die kleine statt der großen Witwenrente?
Wer keine der Voraussetzungen für die große Witwenrente erfüllt (unter 47, nicht erwerbsgemindert, kein Kind unter 18), erhält automatisch die kleine Witwenrente.
Praktische Einordnung für Ihren Fall
Dieser Abschnitt macht den Ratgeber konkreter: Welche Situation passt dazu, was klärt die Seite und welcher nächste Schritt ist sinnvoll?
Typische Situation
Die Voraussetzungen für die große Witwenrente sind nicht erfüllt und Sie möchten wissen, was die kleine Witwenrente bedeutet.
Was diese Seite klärt
Die Seite trennt Höhe, Dauer und Übergang zur großen Witwenrente, wenn später eine Voraussetzung erfüllt wird.
Nächster Prüfschritt
Notieren Sie Rentenbeginn, mögliche 24-Monats-Grenze und den Zeitpunkt, an dem eine neue Voraussetzung entstehen könnte.
Nicht verwechseln
Die kleine Witwenrente ist nach neuem Recht oft zeitlich begrenzt. Planen Sie sie nicht automatisch als dauerhafte Zahlung ein.

Imtinan Fakhar
Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de
Imtinan Fakhar ist Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de. Er entwickelt und pflegt die Website als unabhängiges Informations- und Rechnerprojekt. Die Inhalte und Berechnungen basieren auf öffentlich zugänglichen gesetzlichen Grundlagen und Informationen der Deutschen Rentenversicherung.
Er ist kein Rentenberater, Rechtsanwalt oder Mitarbeiter einer Behörde. Die Inhalte ersetzen keine verbindliche Rentenauskunft.
Quellen und weiterführende Informationen
Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Sie beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen, offiziellen Quellen und nachvollziehbaren Rechenschritten. Maßgeblich bleiben die Auskünfte, Formulare und Bescheide der zuständigen amtlichen Stellen.
Zuletzt manuell geprüft: 14. Juni 2026