Über WitwenrenteRatgeber.de
Ein unabhängiges Informations- und Rechnerprojekt zur Witwenrente und Witwerrente. Die Seite soll Orientierung geben, ersetzt aber keine Beratung und keine verbindliche Rentenauskunft.
Kurz gesagt
WitwenrenteRatgeber.de wird von Imtinan Fakhar betrieben. Er ist Softwareentwickler und pflegt die Website als unabhängiges Informations- und Rechnerprojekt. Er ist kein Rentenberater, Rechtsanwalt oder Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung.

Imtinan Fakhar
Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de
Imtinan Fakhar ist Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de. Er entwickelt und pflegt die Website als unabhängiges Informations- und Rechnerprojekt. Die Inhalte und Berechnungen basieren auf öffentlich zugänglichen gesetzlichen Grundlagen und Informationen der Deutschen Rentenversicherung.
Er ist kein Rentenberater, Rechtsanwalt oder Mitarbeiter einer Behörde. Die Inhalte ersetzen keine verbindliche Rentenauskunft.
Verständliche Orientierung
Die Ratgeber erklären häufige Begriffe, Abläufe und Rechenschritte rund um Witwenrente, Witwerrente, Antrag, Sterbevierteljahr und Einkommensanrechnung.
Vereinfachter Rechner
Der Rechner schätzt eine monatliche Brutto-Witwen- oder Witwerrente nach vereinfachter Einkommensanrechnung. Er prüft keine Anspruchsvoraussetzungen.
Offizielle Quellen
Gesetzliche Aussagen werden an offiziellen Quellen ausgerichtet, vor allem Deutsche Rentenversicherung und Gesetze-im-Internet.
Warum es diese Seite gibt
Nach einem Todesfall müssen viele Menschen sehr schnell verstehen, welche Unterlagen, Fristen und Begriffe wichtig sind. Gleichzeitig sind amtliche Texte und Formulare nicht immer leicht zugänglich, wenn man gerade unter Druck steht.
Diese Website versucht, öffentlich zugängliche Informationen strukturierter und verständlicher darzustellen. Sie soll bei der Vorbereitung helfen: Welche Fragen sollte man der Deutschen Rentenversicherung stellen? Welche Werte braucht man für eine eigene Schätzung? Wo liegen die Grenzen einer vereinfachten Berechnung?
Maßgeblich bleiben immer die gesetzlichen Grundlagen, die Informationen der zuständigen Stellen und der spätere Bescheid. Bei unklaren Fällen ist eine individuelle Prüfung notwendig.
Was der Rechner kann und was nicht
Automatisch unterstützt
- Arbeitsentgelt: Brutto minus 40 Prozent pauschaler Abzug.
- Eigene gesetzliche Altersrente: pauschaler Abzug je nach Rentenbeginn vor 2011 oder nach 2010.
- Weiteres bereits bekanntes DRV-Nettoeinkommen, wenn es nicht schon in den anderen Feldern erfasst wurde.
- Getrennte Auswahl für Januar bis Juni 2026 und für den Zeitraum ab Juli 2026.
Nicht automatisch unterstützt
Diese Einkommensarten können rechtlich relevant sein, werden in der aktuellen Rechner-Version aber nicht automatisch umgerechnet:
- Betriebsrente
- selbstständiges Einkommen
- Mieteinnahmen
- Kapitaleinkünfte
- Krankengeld oder andere Ersatzleistungen
- ausländisches Einkommen
- sonstiges Einkommen
Wichtig zum Nettoeinkommen
Der normale Betrag auf dem Bankkonto ist nicht automatisch das sozialrechtlich relevante Nettoeinkommen für die Einkommensanrechnung. Die Deutsche Rentenversicherung kann aus Bruttoeinkommen nach gesetzlichen Regeln ein relevantes Nettoeinkommen ableiten. Im manuellen Feld sollte deshalb nur weiteres bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen stehen, das nicht bereits als Arbeitsentgelt oder gesetzliche Altersrente berücksichtigt wurde.
Grundlage: § 18a SGB IV und § 18b SGB IV
Redaktionelle Arbeitsweise
Quellen zuerst
Für gesetzliche Aussagen werden offizielle Quellen verwendet: Deutsche Rentenversicherung, Gesetze-im-Internet, BMAS, Bundesgesetzblatt oder andere amtliche Stellen. Blogs, Foren, kommerzielle Rechner und KI-Zusammenfassungen werden nicht als Rechtsquelle verwendet.
Rechenwege sichtbar machen
Rechner und Beispiele sollen nachvollziehbar zeigen, welche Annahmen verwendet werden. Wenn ein Sonderfall nicht abgebildet wird, soll das offen gesagt werden, statt eine Scheingenauigkeit zu erzeugen.
Datenschutz und Datensparsamkeit
Die Rechner-Eingaben werden im Browser verarbeitet. Rentenwerte aus dem Rechner werden nicht als Beratungsakte oder Antrag auf unseren Servern gespeichert. Hinweise zu Analyse-, Werbe- und Drittanbieter-Diensten stehen in der Datenschutzerklärung.
Grenzen des Projekts
WitwenrenteRatgeber.de ist kein Angebot der Deutschen Rentenversicherung und keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung, keine Entscheidung über einen Anspruch.
Der Rechner bestimmt nicht automatisch, ob kleine oder große Witwenrente, altes oder neues Recht, Kindererhöhungen beim Freibetrag, Sterbevierteljahr, Abschläge oder weitere Sonderfälle zutreffen. Diese Punkte müssen im Einzelfall geprüft werden.
Offizielle Quellen, an denen wir uns orientieren
Diese Seite beschreibt die Arbeitsweise des Projekts. Für die fachlichen Grundlagen der Witwen- und Witwerrente sind vor allem folgende amtliche Quellen relevant. Zuletzt manuell geprüft: 14. Juni 2026.
- Deutsche Rentenversicherung: Renten für Hinterbliebene
- Deutsche Rentenversicherung: Hinzuverdienst und Einkommen
- § 46 SGB VI: Witwenrente und Witwerrente
- § 97 SGB VI: Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes
- § 18a SGB IV: Arten des zu berücksichtigenden Einkommens
- § 18b SGB IV: Ermittlung des Nettoeinkommens
Nächste Schritte
Wenn Sie eine erste Orientierung suchen, können Sie den Rechner nutzen. Wenn Sie eine Frage zur Website, einen Fehlerhinweis oder einen Verbesserungsvorschlag haben, nutzen Sie bitte die Kontaktseite.