Witwenrente beantragen: Unterlagen, Formulare und Hilfe
Zuletzt aktualisiert: 3. September 2026
Diese Seite hilft bei der Vorbereitung des Antrags. Sie ersetzt keine Beratung und keine verbindliche Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.
Die Witwen- oder Witwerrente wird bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt. Nach einem Todesfall hilft eine klare Unterlagenliste: persönliche Daten, Nachweise zur Ehe oder Lebenspartnerschaft, Rentenunterlagen, Einkommensnachweise und der passende Antragsweg.
Direkt zum passenden Antragsweg
Der Antrag wird an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt. Diese Website nimmt keine Rentenanträge an. Ein gespeicherter Entwurf oder ein Rechnerausdruck ersetzt keine Absendung; sichern Sie die Sendebestätigung des offiziellen Antrags.
Unterlagen sammeln
Sterbeurkunde, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Rentenversicherungsnummern und Einkommensunterlagen geordnet bereitlegen.
Antragsweg wählen
Der Antrag kann über die Deutsche Rentenversicherung vorbereitet werden, online oder mit Hilfe einer Beratungsstelle.
Einkommen vollständig angeben
Arbeitsentgelt, eigene gesetzliche Rente und weitere Einkünfte nicht verschweigen, sondern mit Nachweisen einreichen.
Rückfragen einplanen
Unklare Angaben, fehlende Nachweise oder Sonderfälle können Nachfragen auslösen. Eine offene Liste hilft.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Über den Online-Antrag R0500 der Deutschen Rentenversicherung. Auf derselben offiziellen Seite finden Sie die PDF-Version zum Ausdrucken. Unterlagen können beim Online-Antrag hochgeladen werden.
Über eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder eine andere offiziell zuständige Stelle. Welche Hilfe im Einzelfall verfügbar ist, sollte direkt vor Ort geprüft werden.
Checkliste Unterlagen
- Eigene Rentenversicherungsnummer
- Rentenversicherungsnummer des verstorbenen Ehe- oder Lebenspartners
- Sterbeurkunde
- Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- Letzter Rentenbescheid oder Rentenunterlagen des Verstorbenen
- Eigene Einkommensnachweise, zum Beispiel Arbeitsentgelt oder eigene gesetzliche Rente
- Nachweise zu weiteren Einkünften, soweit vorhanden
- Bankverbindung und Identitätsnachweis
- Steueridentifikationsnummer und Angaben zur Krankenversicherung
- Nachweise zu Kindern, falls diese im Antrag relevant sein können
- Unterlagen zu Sonderfällen, etwa frühere Ehe, Scheidung oder Versorgungsausgleich
Die DRV-Unterlagenliste unterscheidet nach Antragsart. Bei Kindern können etwa Geburts- und Ausbildungsnachweise hinzukommen. Für frühere Ehen, ausländische Zeiten oder andere Versorgungsansprüche sind weitere Belege möglich. Maßgeblich ist die konkrete Anforderung, nicht allein diese Vorbereitungsliste.
Unterlagen in der druckbaren Checkliste abhakenR0500 ausfüllen: Person, Antrag und Einkommen auseinanderhalten
Der Hauptantrag enthält Angaben zur verstorbenen versicherten Person und zu Ihnen als hinterbliebener Person. Das sind nicht dieselben Datenfelder. Prüfen Sie vor dem Übertragen einer Versicherungsnummer immer, auf welche Person sich die Frage bezieht. Bei Unterstützung durch Angehörige bleibt außerdem zu unterscheiden, wer den Anspruch hat und wer den Antrag übermittelt.
| Formular | Wofür? | Was vorbereiten? |
|---|---|---|
| R0500 | Hauptantrag auf Hinterbliebenenrente | Personendaten, Todesdatum, Ehe und Versicherungsangaben |
| R0660 | Angaben zum eigenen Einkommen | Einkommensarten, Zeiträume und Nachweise getrennt auflisten |
| Weitere Anlagen im DRV-Paket | Zum Beispiel Krankenversicherung oder besondere Ehekonstellationen | Nur die für den eigenen Fall angeforderten Angaben ergänzen |
Beispiel: Sie beziehen eine eigene Altersrente und arbeiten im Minijob. Geben Sie beide Einkommensarten mit den jeweils verlangten Beträgen an. Rechnen Sie nicht selbst alles in ein gemeinsames „Netto“ um und tragen Sie diese Summe zusätzlich ein. Wenn das Formular nach Vorjahres- und laufendem Einkommen fragt, gehören die Nachweise zum jeweils bezeichneten Zeitraum dazu.
Fehlt ein Dokument, führen Sie es als offen und klären die Nachreichung mit der DRV. Ersetzen Sie eine unbekannte Zahl nicht durch 0, wenn tatsächlich Einkommen vorhanden ist. Amtliche Ausfüllhinweise finden Sie im Formularpaket. Persönliche Hilfe erhalten Sie über die Beratungsangebote der DRV. Für die Vorbereitung gibt es unsere Terminliste.
Nach dem Absenden: Vorgang nachvollziehbar halten
Ein Antrag ist kein einmaliges Formular, sondern ein Vorgang mit Nachweisen und möglichen Rückfragen. Diese Arbeitsweise hilft, ohne selbst über den Anspruch zu entscheiden.
Direkt danach
Kopie und Datum sichern
Notieren Sie Antragsdatum, gewählten Übermittlungsweg und die eingereichten Unterlagen. Speichern Sie eine lesbare Kopie.
Bei Rückfragen
Nur gezielt nachreichen
Lesen Sie genau, welche Unterlage und welcher Zeitraum verlangt werden. Eine offene Frage kann neben der Kopie des Schreibens notiert werden.
Beim Bescheid
Berechnung und Zeitraum vergleichen
Prüfen Sie Rentenart, Beginn, berücksichtigtes Einkommen und genannte Fristen. Bei Unklarheiten ist die zuständige Stelle maßgeblich.
Einkommensangaben sorgfältig vorbereiten
Nicht nur Konto-Netto notieren
Für die Einkommensanrechnung ist nicht automatisch der normale Konto-Nettobetrag maßgeblich. Die Deutsche Rentenversicherung kann ein relevantes Nettoeinkommen nach gesetzlichen Regeln ermitteln.
Einkommensarten trennen
Arbeitsentgelt, eigene gesetzliche Rente, Betriebsrente, selbstständiges Einkommen, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge sollten getrennt dokumentiert werden. Unterschiedliche Kategorien können unterschiedlich behandelt werden.
Nachweise lesbar einreichen
Scans oder Fotos sollten vollständig und gut lesbar sein. Name, Datum, Aktenzeichen, Betrag und Zeitraum sollten erkennbar bleiben.
Unklare Angaben kennzeichnen
Wenn ein Wert noch nicht sicher ist, notieren Sie die offene Frage. Ein Beratungstermin kann sinnvoller sein als widersprüchliche Angaben.
Hintergrund: § 18a SGB IV und § 18b SGB IV regeln, welche Einkommensarten berücksichtigt werden können und wie Nettoeinkommen ermittelt wird.
30 Tage für den Vorschuss sind nicht die Frist für den Rentenanspruch
Nach § 99 Absatz 2 SGB VI wird eine Hinterbliebenenrente rückwirkend grundsätzlich nicht für mehr als zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat geleistet. Das ist keine Empfehlung, ein Jahr zu warten. Ein später Antrag kann Zahlungen kosten und verschiebt die Klärung.
Hat der verstorbene Partner bereits Rente bezogen, kann innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod ein Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beim Renten Service der Deutschen Post beantragt werden. Diese Frist betrifft den Vorschussweg. Ein versäumter Vorschussantrag bedeutet nicht automatisch, dass kein Anspruch auf die Hinterbliebenenrente besteht. Die DRV erläutert beide Schritte in ihren Hinweisen zur Antragstellung.
Vorschuss auf das Sterbevierteljahr
Prüfen Sie Rentenbezug des verstorbenen Partners, Todesdatum und Sterbenachweis. Der Vorschuss betrifft die Anfangszeit und ist kein verlässlicher Maßstab für die dauerhaft monatlich verbleibende Rente.
Vollständiger Rentenantrag
Der Vorschuss ersetzt nicht die spätere Klärung aller Angaben für die laufende Hinterbliebenenrente. Der vollständige Antrag sollte deshalb nicht aus dem Blick geraten.
Vor dem Antrag grob orientieren
Der Rechner kann eine unverbindliche Brutto-Schätzung nach vereinfachter Einkommensanrechnung liefern. Er ersetzt keine Anspruchsprüfung und ist keine Voraussetzung für den Antrag.
Offizielle Formulare
Nutzen Sie für den gesetzlichen Rentenantrag die aktuellen Formulare und Hinweise der Deutschen Rentenversicherung. Formularnummern und Anlagen können sich je nach Fall unterscheiden.
DRV-Formularpaket öffnenWas getrennt beantragt werden kann
Betriebliche Hinterbliebenenversorgung, private Renten, Versicherungen oder ausländische Leistungen gehören nicht automatisch zum DRV-Antrag. Prüfen Sie dafür die jeweils zuständige Stelle.
Fragen zur Antragstellung
Wird die Witwenrente automatisch gezahlt?
Nein. Die Witwen- oder Witwerrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Ein möglicher Vorschuss auf das Sterbevierteljahr ersetzt nicht in jedem Fall die spätere vollständige Klärung aller Angaben.
Welche Formulare sind wichtig?
Der Hauptantrag ist R0500, Antrag auf Hinterbliebenenrente. R0660 betrifft Einkommensangaben; weitere Anlagen richten sich nach Ihrem Fall. R0500 ist bei der DRV als Online-Antrag und PDF verfügbar.
Soll ich warten, bis alle Unterlagen vollständig sind?
Wenn wichtige Unterlagen noch fehlen, kann es trotzdem sinnvoll sein, den Antrag zeitnah zu starten und fehlende Nachweise nachzureichen. Für verbindliche Fristen und Einzelfragen ist die Deutsche Rentenversicherung maßgeblich.
Was ist mit Einkommen im Antrag?
Eigene gesetzliche Rente, Arbeitsentgelt und weitere Einkünfte sollten vollständig und geordnet angegeben werden. Für die spätere Einkommensanrechnung ist nicht immer der normale Konto-Nettobetrag entscheidend.
Gilt der Antrag auch für Betriebsrente?
Nein. Leistungen aus betrieblicher Versorgung, privater Vorsorge oder anderen Systemen können eigene Antragswege und eigene Stellen haben.
Offizielle Quellen und Stand
Überarbeitet am 3. September 2026: Antragswege, Formulare, Unterlagen und Vorschussfrist anhand der verlinkten amtlichen Informationen geprüft. Maßgeblich bleiben die aktuellen Formulare und die Auskünfte der zuständigen Stellen.
- DRV: Antrag R0500 als Online-Formular und PDF
- DRV: Benötigte Unterlagen für Rentenanträge
- DRV: Renten für Hinterbliebene
- DRV: Formularpaket Witwenrente und Witwerrente
- DRV: Online-Dienste
- § 46 SGB VI: Witwenrente und Witwerrente
- § 97 SGB VI: Einkommensanrechnung
- § 99 SGB VI: Beginn und Antrag
- § 18a SGB IV: Arten des zu berücksichtigenden Einkommens
- § 18b SGB IV: Ermittlung des Nettoeinkommens

Imtinan Fakhar
Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de
Imtinan Fakhar ist Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de. Er entwickelt und pflegt die Website als unabhängiges Informations- und Rechnerprojekt. Die Inhalte und Berechnungen basieren auf öffentlich zugänglichen gesetzlichen Grundlagen und Informationen der Deutschen Rentenversicherung.
Er ist kein Rentenberater, Rechtsanwalt oder Mitarbeiter einer Behörde. Die Inhalte ersetzen keine verbindliche Rentenauskunft.