Hinzuverdienst zur Witwenrente 2026
Zuletzt aktualisiert: 3. September 2026
Kein Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Unabhängiges Informationsangebot mit vereinfachtem Rechner, keine rechtsverbindliche amtliche Rentenauskunft.
Wie viel darf man zur Witwenrente dazuverdienen? Die Schnellübersicht zeigt den Freibetrag 2026, die 40%-Regel und typische Fälle mit eigener Rente oder Minijob. Entscheidend ist das anrechenbare Einkommen nach den Regeln der Deutschen Rentenversicherung, nicht immer das normale Konto-Netto.
Hinzuverdienst Witwenrente 2026: Tabelle der Freibeträge
| Zeitraum 2026 | Freibetrag ohne Kind | Erhöhung je Kind | Was passiert darüber? |
|---|---|---|---|
| Januar bis Juni | 1.076,86 € | 228,42 € | 40% des Überschusses werden angerechnet |
| Ab 1. Juli | 1.122,53 € | 238,11 € | 40% des Überschusses werden angerechnet |
Die Erhöhung nach § 97 Absatz 2 SGB VI gilt für jedes Kind der berechtigten Person, das Anspruch auf Waisenrente hat oder diesen nur deshalb nicht hat, weil es kein Kind des Verstorbenen ist. Die DRV-Wertetabelle enthält die amtlichen Freibeträge.
Ist das eine Verdienstgrenze oder ein Freibetrag?
Sie dürfen grundsätzlich auch mehr verdienen. Der Freibetrag entscheidet darüber, wann eigenes Einkommen die laufende Hinterbliebenenrente mindert; er ist kein Arbeitsverbot und keine steuerfreie Gehaltsgrenze. Maßgeblich ist die Summe der relevanten eigenen Einkünfte. Für Ihre eigene Altersrente gelten andere Hinzuverdienstregeln als für eine gleichzeitig bezogene Witwenrente.
Bei ausschließlich regulärem Arbeitsentgelt mit 40 Prozent Pauschalabzug entsprechen 1.122,53 Euro DRV-Netto rechnerisch ungefähr 1.870,88 Euro Bruttolohn ab Juli 2026. Bis Juni sind es ungefähr 1.794,77 Euro. Diese Näherung gilt nur ohne weitere Einkünfte und ohne Kindererhöhung. Sie gilt insbesondere nicht für einen versicherungsfreien Minijob oder abweichende Beschäftigungsfälle.
Eine eigene Altersrente verbraucht einen Teil dieses Freibetrags: Bei 1.000 Euro Bruttorente mit Beginn nach 2010 werden 860 Euro berücksichtigt. Ab Juli verbleiben dann 262,53 Euro Spielraum im DRV-Netto. Für einen weiteren Job muss dieser Spielraum mit der für genau diesen Job geltenden Pauschale verglichen werden, nicht mit einem zweiten vollen Freibetrag.
Freibetrag Witwenrente ab Juli 2026: Wie viel darf ich verdienen?
Wichtig: Der Freibetrag gilt für das gesamte anrechenbare Einkommen. Der Rechner rechnet derzeit automatisch für Arbeitsentgelt und eigene gesetzliche Altersrente; weitere Einkommensarten sollten nur als bereits DRV-relevantes Nettoeinkommen ergänzt werden, wenn sie nicht schon oben erfasst sind.
Die 40%-Regel: So wird der Abzug berechnet
Wenn Ihr relevantes Einkommen den Freibetrag übersteigt, werden 40 Prozent des positiven Überschusses angerechnet. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass vom zusätzlichen Bruttolohn immer genau 60 Prozent im Haushalt bleiben: Pauschalumrechnung, tatsächliche Sozialbeiträge und Steuer sind unterschiedliche Rechenschritte.
Rechenbeispiel Dazuverdienen ab Juli 2026:
- Bereits ermitteltes DRV-Nettoeinkommen: 1.300,00 €
- − Freibetrag: 1.122,53 €
- = Überschuss: 177,47 €
- × 40% (Abzug): 70,99 €
- Große Witwenrente (vor Abzug): 850,00 €
- Brutto-Witwenrente im Modell nach Anrechnung: 779,01 €
Schnellübersicht: Hinzuverdienst und Auswirkung auf die Witwenrente
| Eingaben brutto/Monat | DRV-Netto im Modell | Anrechnung |
|---|---|---|
| 1.200 Euro eigene Bruttorente | 1.032,00 € | 0,00 € |
| 1.500 Euro eigene Bruttorente | 1.290,00 € | 66,99 € |
| 2.000 Euro reguläres Bruttogehalt | 1.200,00 € | 30,99 € |
| 1.000 Euro Bruttorente + 603 Euro versicherungsfreier Minijob | 1.463,00 € | 136,19 € |
Juli bis Dezember 2026, kein Kind, keine weiteren Einkünfte, eigene Altersrente mit Beginn nach 2010, Ausgangs-Witwenrente 825 Euro. Die Anrechnung mindert diese Bruttorente, nicht die eigene Altersrente. So führen 1.500 Euro eigene Bruttorente hier zu 66,99 Euro Anrechnung; sie dürfen nicht als 1.500 Euro DRV-Netto behandelt werden.
Welches Einkommen zählt beim Hinzuverdienst?
Kann für die Anrechnung relevant sein
- Eigene Altersrente (gesetzlich)
- Erwerbseinkommen (Lohn/Gehalt)
- Minijob / Midijob
- Mieteinnahmen und Pacht
- Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden)
- Betriebsrenten / VBL
- Erwerbsminderungsrente
Die konkrete Umrechnung in DRV-relevantes Nettoeinkommen kann je nach Einkommensart unterschiedlich sein. Automatisch rechnet der Rechner derzeit nur Arbeitsentgelt und eigene gesetzliche Altersrente um.
Kann gesondert oder anrechnungsfrei sein
- Entgelt für Pflege, soweit es die in § 18a Absatz 1 SGB IV beschriebene Pflegegeldgrenze nicht überschreitet
- Geförderte Altersvorsorgeleistungen im dort gesetzlich bestimmten Umfang
- Miet- und Kapitaleinkünfte bei Anwendbarkeit der Übergangsregel des § 114 SGB IV
Die Voraussetzungen müssen tatsächlich erfüllt sein. Ein steuerfreier Betrag ist nicht allein deshalb auch bei der Rentenanrechnung frei. Elterngeld steht beispielsweise grundsätzlich in der Liste des § 18a SGB IV und darf nicht pauschal als vollständig anrechnungsfrei eingeordnet werden.
Grundlage ist § 18a SGB IV. Bei Tod vor 2002 oder Eheschließung vor 2002 und Geburt mindestens eines Ehepartners vor dem 2. Januar 1962 schränkt § 114 SGB IV die berücksichtigten Einkommensarten ein. Altes und neues Recht unterscheiden sich also nicht nur durch 60 oder 55 Prozent. Lassen Sie insbesondere Betriebsrenten, Vermögenseinkommen und gemischte Sonderfälle zuordnen: Manuelle Prüfung erforderlich.
Welche Einkommensmonate muss ich vergleichen?
Für Erwerbseinkommen ist grundsätzlich das monatliche Durchschnittseinkommen des letzten Kalenderjahres relevant. Laufende Renten und andere Einkommensarten können anders zu behandeln sein. Sonderzahlungen und Einkommensminderungen brauchen ebenfalls eine zeitliche Zuordnung. Die Regeln stehen in § 18b SGB IV; Änderungen behandelt § 18d SGB IV.
Der Monatsrechner wählt diesen rechtlich maßgeblichen Zeitraum nicht selbst aus. Ein neuer Stundenlohn darf daher nicht ohne Weiteres als bereits festgestellter DRV-Wert gelesen werden. Halten Sie Vorjahresnachweis, aktuelle Abrechnung und das Datum der Änderung bereit. Bei einer Minderung um mindestens zehn Prozent kann eine frühere Berücksichtigung infrage kommen; der Einzelfall muss geprüft werden.
Eine konkrete Kombination rechnen Sie auf der Seite eigene Rente plus Witwenrente plus Minijob. Ist bereits ein niedrigerer Bescheid eingegangen, hilft der Bescheid-Check zur Kürzung.
Meldepflicht: Was muss ich der DRV mitteilen?
Nach § 60 SGB I sind leistungserhebliche Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Melden Sie die Aufnahme einer Tätigkeit und Änderungen der bereits angegebenen Einkünfte mit Beginn und Nachweis; verlassen Sie sich nicht allein auf eine eigene Freibetragsrechnung.
Bewahren Sie die Mitteilung und den Nachweis über ihre Übermittlung auf. Ob eine Überzahlung zurückgefordert werden kann, ist eine gesonderte rechtliche Frage und ergibt sich nicht allein aus der Höhe des Nebenverdienstes. Beachten Sie dazu die Hinweise und Fristen im jeweiligen Bescheid.
Eigenen Hinzuverdienst berechnen
Tragen Sie Arbeitsentgelt, eigene gesetzliche Altersrente und nur zusätzliches DRV-relevantes Nettoeinkommen ein, das nicht bereits in diesen Feldern steckt. Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung.
Zum RechnerEinkommensanrechnung im Detail
Alle Freibeträge, die 40%-Regel und welche Einkommensarten berücksichtigt werden.
Witwenrente und Minijob
Wann kann ein Minijob zusammen mit eigener Rente zu Abzügen führen? Mit Hinweis auf die jeweils aktuelle Minijob-Grenze.
FAQ: Hinzuverdienst und Witwenrente
Wie viel darf man zur Witwenrente dazuverdienen?
Der Freibetrag liegt von Januar bis Juni 2026 bei 1.076,86 € und ab dem 1. Juli 2026 bei 1.122,53 € pro Monat. Maßgeblich ist nicht zwingend Ihr Bankkonto-Netto, sondern das für die Hinterbliebenenrente anzurechnende Einkommen.
Wieviel darf ich netto zur Witwenrente dazuverdienen?
Ob Hinzuverdienst zu einer Kürzung führt, hängt vom anzurechnenden Einkommen und vom passenden Freibetrag ab. Für Kinder, die die Voraussetzung nach § 97 SGB VI erfüllen, kann sich der Freibetrag erhöhen.
Was passiert, wenn ich mehr als den Freibetrag verdiene?
40 Prozent des Betrags oberhalb des Freibetrags werden angerechnet. Beispielhafte Modellrechnung: 200 Euro über dem Freibetrag führen zu 80 Euro Anrechnung.
Wird eigene Rente als Hinzuverdienst gewertet?
Ja. Die eigene gesetzliche Altersrente zählt als anrechenbares Einkommen. Im vereinfachten Rechner wird sie mit dem typischen DRV-Pauschalabzug modelliert; andere Renten- oder Einkommensarten können anders behandelt werden.
Welches Einkommen zählt nicht als Hinzuverdienst?
Einige Leistungen können anrechnungsfrei sein, etwa bestimmte Pflegegeld- oder Altersvorsorgeleistungen. Da die Abgrenzung von der Einkommensart abhängt, sollte dies anhand des DRV-Bescheids oder mit der Rentenversicherung geprüft werden.
Muss ich meinen Hinzuverdienst der Rentenversicherung melden?
Ja. Sie sind verpflichtet, jede Arbeitsaufnahme und jede Einkommensänderung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unverzüglich zu melden – unabhängig davon, ob die Grenze überschritten wird oder nicht.

Imtinan Fakhar
Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de
Imtinan Fakhar ist Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de. Er entwickelt und pflegt die Website als unabhängiges Informations- und Rechnerprojekt. Die Inhalte und Berechnungen basieren auf öffentlich zugänglichen gesetzlichen Grundlagen und Informationen der Deutschen Rentenversicherung.
Er ist kein Rentenberater, Rechtsanwalt oder Mitarbeiter einer Behörde. Die Inhalte ersetzen keine verbindliche Rentenauskunft.