Witwenrente und Hinzuverdienst 2026

Wie viel darf man zur Witwenrente dazuverdienen? Die gute Nachricht: Es gibt einen großzügigen Freibetrag. Erst wenn Ihr gesamtes anrechenbares Einkommen diesen übersteigt, kommt es zu Abzügen – und auch dann nur zu 40% des überschießenden Betrags.

Freibetrag Witwenrente 2026: Wie viel darf ich verdienen?

Freibetrag (kein Kind)1.076,86 €Netto pro Monat (Stand 2026)
Erhöhung je Kind+ 228,42 €Pro kindergeldberechtigtem Kind

Wichtig: Der Freibetrag gilt für das gesamte anrechenbare Einkommen – also Summe aus eigener Rente, Erwerbseinkommen, Mieteinnahmen usw. Der Freibetrag wird jährlich zum 1. Juli angepasst.

Die 40%-Regel: So wird der Abzug berechnet

Wenn Ihr Einkommen den Freibetrag übersteigt, wird nicht der volle Überschuss abgezogen, sondern nur 40% davon. Das bedeutet: Sie behalten immer 60% Ihres Mehrverdienstes.

Abzug = (Einkommen − 1.076,86 €) × 40%

Rechenbeispiel Dazuverdienen 2026:

  • Eigene Altersrente (netto): 1.300,00 €
  • − Freibetrag: 1.076,86 €
  • = Überschuss: 223,14 €
  • × 40% (Abzug): 89,26 €
  • Große Witwenrente (vor Abzug): 850,00 €
  • Tatsächlich gezahlte Witwenrente: 760,74 €

Schnellübersicht: Hinzuverdienst und Auswirkung auf die Witwenrente

Einkommen netto/MonatEinkommensquelleAuswirkung
538 €Minijob (allein)Keine Kürzung
900 €Eigene RenteKeine Kürzung
1.200 €Eigene Renteca. 49 € Abzug
900 € + 538 €Rente + Minijobca. 145 € Abzug
1.076 €Beliebiges EinkommenKnapp kein Abzug
1.500 €Eigene Renteca. 169 € Abzug

Beispielwerte für große Witwenrente. Genaue Berechnung mit individuellem Rechner.

Welches Einkommen zählt beim Hinzuverdienst?

Wird angerechnet

  • Eigene Altersrente (gesetzlich)
  • Erwerbseinkommen (Lohn/Gehalt)
  • Minijob / Midijob
  • Mieteinnahmen und Pacht
  • Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden)
  • Betriebsrenten / VBL
  • Erwerbsminderungsrente

Wird NICHT angerechnet

  • Pflegegeld
  • Grundrenten-Zuschlag
  • Riester-Rentenleistungen
  • Ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen
  • Elterngeld / Erziehungsgeld

Meldepflicht: Was muss ich der DRV mitteilen?

Unabhängig davon, ob Ihr Hinzuverdienst die Grenze überschreitet oder nicht: Jede Aufnahme einer Tätigkeit und jede Einkommensänderung muss der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden.

Wer diese Meldepflicht verletzt und zu viel Witwenrente bezieht, muss die Überzahlung zurückzahlen – manchmal für mehrere Jahre rückwirkend. Im Zweifel: Melden geht vor Schweigen.

Eigenen Hinzuverdienst berechnen

Tragen Sie Ihre eigene Rente und sonstiges Einkommen in den Rechner ein – er berechnet automatisch, wie viel Witwenrente Sie trotz Hinzuverdienst erhalten.

Zum Rechner

FAQ: Hinzuverdienst und Witwenrente

Wie viel darf man zur Witwenrente dazuverdienen?

Der Freibetrag liegt 2026 bei 1.076,86 € netto pro Monat. Bleibt Ihr gesamtes anrechenbares Einkommen darunter, wird die Witwenrente nicht gekürzt. Erst was darüber liegt, wird zu 40% abgezogen.

Wieviel darf ich netto zur Witwenrente dazuverdienen?

Sie dürfen 1.076,86 € netto pro Monat dazuverdienen, ohne dass die Witwenrente gekürzt wird. Dieser Betrag erhöht sich um 228,42 € für jedes kindergeldberechtigte Kind.

Was passiert, wenn ich mehr als den Freibetrag verdiene?

Nur 40% des Betrages, der über dem Freibetrag liegt, wird von der Witwenrente abgezogen. Beispiel: 200 € über dem Freibetrag → 80 € Abzug von der Witwenrente. Sie behalten also immer 60% Ihres Mehrverdienstes.

Wird eigene Rente als Hinzuverdienst gewertet?

Ja. Die eigene Altersrente zählt als anrechenbares Einkommen und wird auf den Freibetrag angerechnet. Beziehen Sie z.B. 900 € eigene Rente, dürfen Sie darüber hinaus nur noch rund 177 € netto verdienen, bevor Abzüge entstehen.

Welches Einkommen zählt nicht als Hinzuverdienst?

Nicht angerechnet werden: Pflegegeld, der Grundrentenzuschlag, Riester-Rentenleistungen und bestimmte ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen. Alle sonstigen Bruttoeinkünfte werden grundsätzlich berücksichtigt.

Muss ich meinen Hinzuverdienst der Rentenversicherung melden?

Ja. Sie sind verpflichtet, jede Arbeitsaufnahme und jede Einkommensänderung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unverzüglich zu melden – unabhängig davon, ob die Grenze überschritten wird oder nicht.