Redaktionelle Richtlinien

WitwenrenteRatgeber.de ist ein unabhängiges Informations- und Rechnerprojekt. Diese Richtlinien erklären, wie Inhalte recherchiert, aktualisiert und von verbindlicher Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung abgegrenzt werden.

Offizielle Quellen zuerst

Rechtliche Aussagen werden an amtlichen oder gesetzlichen Quellen ausgerichtet. Blogs, Foren, kommerzielle Rechner und KI-Zusammenfassungen werden nicht als Rechtsquelle verwendet.

Stand und Gültigkeit nennen

Beträge, Prozentsätze, Fristen und Rechenwerte sollen einen Stand oder Gültigkeitszeitraum haben. Bei Werten für 2026 unterscheiden wir Januar bis Juni und den Zeitraum ab Juli.

Keine Beratung vortäuschen

Texte und Rechner liefern allgemeine Orientierung. Sie ersetzen keine Rentenberatung, Rechtsberatung, Steuerberatung oder verbindliche Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.

Grenzen offenlegen

Wenn ein Sonderfall nicht abgebildet wird, soll das offen im Text stehen. Unsichere Regeln werden nicht als sicher dargestellt.

Was wir vor Veröffentlichung prüfen

  • Ist klar erkennbar, dass es sich um allgemeine Orientierung und nicht um eine verbindliche Einzelfallentscheidung handelt?
  • Sind wichtige Regeln, Beträge, Fristen und Prozentsätze mit offiziellen Quellen und einem Stand oder Gültigkeitszeitraum versehen?
  • Werden Begriffe wie große Witwenrente, kleine Witwenrente, Sterbevierteljahr, Einkommensanrechnung und Freibetrag sachlich erklärt?
  • Sind Rechenbeispiele als Beispiele gekennzeichnet und nicht als Zusage eines bestimmten Anspruchs formuliert?
  • Wird bei unsicheren oder nicht abgebildeten Regeln ausdrücklich auf individuelle Prüfung verwiesen?

Rechnerbezogene Richtlinien

Der Rechner wird redaktionell nur so beschrieben, wie er technisch umgesetzt ist. Wir vermeiden Formulierungen, die eine umfassendere Unterstützung vortäuschen.

Automatisch unterstützt

  • Arbeitsentgelt: Brutto minus 40 Prozent pauschaler Abzug.
  • Eigene gesetzliche Altersrente: pauschaler Abzug je nach Rentenbeginn vor 2011 oder nach 2010.
  • Weiteres bereits bekanntes DRV-Nettoeinkommen, sofern es nicht schon in anderen Feldern berücksichtigt wurde.

Nicht automatisch unterstützt

  • Betriebsrente
  • selbstständiges Einkommen
  • Mieteinnahmen
  • Kapitaleinkünfte
  • Krankengeld oder Ersatzleistungen
  • ausländisches Einkommen
  • sonstiges Einkommen

Für nicht automatisch unterstützte Einkommensarten verwenden wir keine pauschalen Rechner-Aussagen. Die Behandlung kann von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abhängen. Nutzer sollen hierfür nur ein bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen verwenden oder den Fall individuell prüfen lassen.

Nettoeinkommen: redaktionelle Vorgabe

Auf Seiten zur Einkommensanrechnung unterscheiden wir zwischen gewöhnlichem Bankkonto-Nettoeinkommen und dem nach den Regeln der Deutschen Rentenversicherung relevanten Nettoeinkommen. Der normale Kontoeingang ist nicht automatisch der richtige Wert für die Einkommensanrechnung. Grundlage dieser Unterscheidung sind insbesondere § 18a SGB IV und § 18b SGB IV.

Umgang mit 2026-Werten

Seiten mit Freibeträgen oder Rechenwerten sollen klar zwischen Januar bis Juni 2026 und dem Zeitraum ab Juli 2026 unterscheiden. Wenn ein Wert aus einer Rentenanpassung oder amtlichen Veröffentlichung noch manuell bestätigt werden muss, wird er nicht als endgültig oder amtlich geprüft formuliert.

Für die Rechnerseite bedeutet das: Die hinterlegten Werte werden als vereinfachte Modellwerte mit Stand-Hinweis beschrieben. Eine verbindliche Prüfung erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung oder den späteren Bescheid.

Wörter, die wir vermeiden

Bei sensiblen Renten- und Einkommensfragen vermeiden wir Formulierungen, die mehr Sicherheit vermitteln als die Seite leisten kann.

Nicht verwenden

  • exakt berechnen
  • rechtsgenaue Berechnung
  • garantierter Anspruch
  • amtlich geprüft
  • alle Einkommensarten werden berechnet

Stattdessen verwenden

  • unverbindliche Orientierung
  • vereinfachte Modellrechnung
  • mögliche Höhe schätzen
  • keine amtliche Rentenauskunft
  • individuelle Ergebnisse können abweichen

Fehler melden oder Rückfrage senden

Wenn Ihnen eine unklare Formulierung, ein veralteter Wert oder ein technisches Problem auffällt, können Sie uns kontaktieren. Hinweise werden geprüft, aber wir können keine individuelle Rentenberatung per E-Mail leisten.

Kontakt aufnehmen

Offizielle Stellen bleiben maßgeblich

Maßgeblich für Ihren persönlichen Anspruch ist der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung. Für verbindliche Fragen nutzen Sie bitte die offiziellen Beratungsangebote und Formulare.

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Imtinan Fakhar

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Imtinan Fakhar ist Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de. Er entwickelt und pflegt die Website als unabhängiges Informations- und Rechnerprojekt. Die Inhalte und Berechnungen basieren auf öffentlich zugänglichen gesetzlichen Grundlagen und Informationen der Deutschen Rentenversicherung.

Er ist kein Rentenberater, Rechtsanwalt oder Mitarbeiter einer Behörde. Die Inhalte ersetzen keine verbindliche Rentenauskunft.

Offizielle Quellen für diese Richtlinien

Diese Richtlinien beschreiben unsere Arbeitsweise. Für fachliche Aussagen auf Ratgeber- und Rechnerseiten verwenden wir je nach Thema die passenden amtlichen Quellen. Zuletzt manuell geprüft: 14. Juni 2026.