Witwenrente einfach verstehen & berechnen.
Der Verlust eines geliebten Menschen ist schwer genug. Wir helfen Ihnen, Ihre finanzielle Absicherung zu verstehen. Unabhängig, aktuell und auf Basis offizieller Quellen recherchiert.
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Offizielle Quellen
Stand: Juni 2026
- Unterschiede zwischen altem und neuem Recht
- Interaktiver Rechner für Ihre individuelle Situation
- Aktuelle Freibeträge zur Einkommensanrechnung
Ein Rechner, klare Grundlagen und offizielle Quellen
WitwenrenteRatgeber.de verbindet einen kostenlosen Rechner mit klar abgegrenzten Ratgeberseiten und Quellenhinweisen. Die Inhalte dienen der Orientierung und helfen, offizielle Bescheide, Formulare und Beratungstermine besser vorzubereiten.
Quellen statt Behauptungen
Wichtige Ratgeber verweisen auf offizielle Informationen der Deutschen Rentenversicherung, gesetzliche Grundlagen und weiterführende Formulare. So bleibt nachvollziehbar, worauf die Erklärungen beruhen.
Redaktionelle RichtlinienRechner mit erklärter Methodik
Der Rechner zeigt keine amtliche Entscheidung, sondern eine nachvollziehbare Schätzung mit Rentenart, Freibetrag und Einkommensanrechnung. Ergänzende Ratgeber erklären die wichtigsten Schritte.
Methodik im Rechner ansehenDie wichtigsten Themen zur Witwenrente
Diese Seiten erklären die zentralen Regeln, die der Rechner nicht automatisch entscheiden kann. Maßgeblich bleiben die Informationen und Bescheide der Deutschen Rentenversicherung.

Große Witwenrente
Voraussetzungen, Altersgrenzen und Berechnung der 55% bzw. 60% Rente. Mit Praxisbeispielen und rechtlichen Grundlagen.

Einkommensanrechnung
Welches Einkommen wird angerechnet? Wie hoch ist der Freibetrag ab Juli 2026 (1.122,53 €) und wie funktioniert der 40%-Abzug?

Antragstellung & Formulare
Schritt-für-Schritt Anleitung zur Beantragung bei der Deutschen Rentenversicherung. Welche Unterlagen werden benötigt?
Was ist die Witwenrente?
Die Witwenrente (Hinterbliebenenrente) soll den Lebensunterhalt nach dem Tod des Ehe- oder Lebenspartners sichern. In Deutschland wird grundsätzlich zwischen der kleinen und der großen Witwenrente unterschieden. Alle Werte sind auf dem Stand von 2026.
Kleine Witwenrente
Wird gezahlt, wenn die Voraussetzungen für die große Witwenrente nicht erfüllt sind.
- HÖHE:25% der Rente des Verstorbenen.
- DAUER:Nach neuem Recht (Eheschließung nach 2001) meist auf 24 Monate begrenzt.
Große Witwenrente
Für Hinterbliebene, die entweder das 47. Lebensjahr vollendet haben (Altersgrenze 2026), ein Kind erziehen oder erwerbsgemindert sind.
- HÖHE:55% (neues Recht) oder 60% (altes Recht) der Rente des Verstorbenen.
- DAUER:Nicht auf 24 Monate befristet; Wiederheirat beendet die Rente.
Zentrale Hilfe für Ihren nächsten Schritt
Vertiefende Informationen zu Antrag, Einkommensanrechnung, Voraussetzungen und der Nutzung des Rechners.

Witwenrente beantragen
Welche Unterlagen wichtig sind und wie der Antrag Schritt für Schritt vorbereitet wird.
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Einkommensanrechnung verstehen
Wie Freibetrag, eigenes Einkommen und die 40-Prozent-Regel zusammenhängen.
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Witwenrente versteuern
Tabelle 2026, Rentenbeginn, eigene Rente und Unterschied zur DRV-Einkommensanrechnung.
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Witwenrente Kürzung
Wann Einkommen die laufende Witwenrente mindern kann und wie die 40-Prozent-Regel wirkt.
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Eigene Rente + Minijob
Spezialfall mit eigener Altersrente, Witwenrente und Minijob Schritt für Schritt einordnen.
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Große oder kleine Witwenrente
Die wichtigsten Unterschiede bei Höhe, Dauer und Voraussetzungen im Überblick.
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Rechner-Anleitung
So verwenden Sie Bruttoangaben, DRV-relevantes Nettoeinkommen und den passenden Zeitraum im Rechner.
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Voraussetzungen prüfen
Ehe, Versicherungszeit, Rentenart und persönliche Voraussetzungen verständlich einordnen.
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Kleine Witwenrente
Wann die kleine Witwenrente in Betracht kommt und weshalb ihre Dauer vom jeweiligen Recht abhängt.
LesenHäufige Fragen zur Witwenrente 2026
Wie lange wird die Witwenrente gezahlt?
Die große Witwenrente ist nach neuem Recht nicht auf 24 Kalendermonate begrenzt. Die kleine Witwenrente ist nach neuem Recht auf 24 Kalendermonate begrenzt.
Was ist das Sterbevierteljahr?
Im Sterbevierteljahr (die ersten drei Monate nach dem Tod) wird die Rente des Verstorbenen in voller Höhe an den Hinterbliebenen ausgezahlt, ohne Einkommensanrechnung.
Muss ich die Witwenrente versteuern?
Ja, die Witwenrente unterliegt der Einkommensteuer. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Für 2026 steigt dieser Anteil stetig an.
Wird meine eigene Rente angerechnet?
Ja, die eigene Rente gilt als Einkommen. Sie wird mit dem Freibetrag verglichen (ab Juli 2026: 1.122,53 €, zuvor 1.076,86 €). Übersteigende Beträge mindern die Witwenrente zu 40%.
Gibt es einen Zuschlag für Kinder?
Ja, im neuen Recht gibt es einen Kinderzuschlag zur großen Witwenrente, der ab dem Ende des Sterbevierteljahres gezahlt wird.
Kann man Witwenrente rückwirkend beantragen?
Ja, eine rückwirkende Zahlung ist für bis zu 12 Monate vor dem Antragsmonat möglich, sofern die Voraussetzungen bereits erfüllt waren.
Quellen und weiterführende Informationen
Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Sie beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen, offiziellen Quellen und nachvollziehbaren Rechenschritten. Maßgeblich bleiben die Auskünfte, Formulare und Bescheide der zuständigen amtlichen Stellen.
Zuletzt manuell geprüft: 14. Juni 2026
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