Witwenrente berechnen 2026

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Kein Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Unabhängiges Informationsangebot mit vereinfachtem Rechner, keine rechtsverbindliche amtliche Rentenauskunft.

Mit diesem Rechner können Sie eine mögliche monatliche Brutto-Witwen- oder Witwerrente überschlägig schätzen. Die Berechnung ist eine vereinfachte Modellrechnung und keine amtliche Rentenauskunft.

Grunddaten

Verwenden Sie möglichst den Bruttobetrag aus dem Rentenbescheid oder der Rentenauskunft.

Die Rechner-Version prüft nicht automatisch, ob ein Kind die gesetzliche Voraussetzung erfüllt.

Welche eigenen Einkünfte beziehen Sie?

Automatische Umrechnung derzeit für Arbeitsentgelt und eigene gesetzliche Altersrente. Weitere Einkommensarten werden nicht automatisch umgerechnet; mehrere relevante Einkommen werden anschließend zusammengerechnet.

Eingegebener Betrag0,00 €
Pauschaler Abzug40 % (0,00 €)
Anzurechnendes Nettoeinkommen0,00 €
Eingegebener Betrag0,00 €
Pauschaler Abzug14 % (0,00 €)
Anzurechnendes Nettoeinkommen0,00 €

Tragen Sie hier nur weiteres, bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen ein, das nicht bereits in den Feldern Arbeitsentgelt oder gesetzliche Altersrente berücksichtigt wurde. Das ist nicht zwingend Ihr tatsächlicher Konto-Nettobetrag.

Eingegebener Betrag0,00 €
Pauschaler Abzug0 % (0,00 €)
Anzurechnendes Nettoeinkommen0,00 €
Weitere Einkommensarten

Betriebsrente

Diese Einkommensart wird in der aktuellen Rechner-Version nicht automatisch umgerechnet. Die Behandlung kann von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abhängen. Verwenden Sie hierfür nur ein bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen oder lassen Sie den Fall individuell prüfen.

Selbstständiges Einkommen

Diese Einkommensart wird in der aktuellen Rechner-Version nicht automatisch umgerechnet. Die Behandlung kann von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abhängen. Verwenden Sie hierfür nur ein bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen oder lassen Sie den Fall individuell prüfen.

Mieteinnahmen

Diese Einkommensart wird in der aktuellen Rechner-Version nicht automatisch umgerechnet. Die Behandlung kann von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abhängen. Verwenden Sie hierfür nur ein bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen oder lassen Sie den Fall individuell prüfen.

Kapitaleinkünfte

Diese Einkommensart wird in der aktuellen Rechner-Version nicht automatisch umgerechnet. Die Behandlung kann von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abhängen. Verwenden Sie hierfür nur ein bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen oder lassen Sie den Fall individuell prüfen.

Krankengeld oder andere Ersatzleistungen

Diese Einkommensart wird in der aktuellen Rechner-Version nicht automatisch umgerechnet. Die Behandlung kann von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abhängen. Verwenden Sie hierfür nur ein bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen oder lassen Sie den Fall individuell prüfen.

Ausländisches Einkommen

Diese Einkommensart wird in der aktuellen Rechner-Version nicht automatisch umgerechnet. Die Behandlung kann von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abhängen. Verwenden Sie hierfür nur ein bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen oder lassen Sie den Fall individuell prüfen.

Sonstige Einkünfte

Diese Einkommensart wird in der aktuellen Rechner-Version nicht automatisch umgerechnet. Die Behandlung kann von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abhängen. Verwenden Sie hierfür nur ein bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen oder lassen Sie den Fall individuell prüfen.

Geschätzte monatliche Brutto-Witwen-/Witwerrente nach vereinfachter Einkommensanrechnung

825,00 €
Vor Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, möglichen Steuern, Abschlägen und weiteren individuellen Besonderheiten.
Rente des Verstorbenen1.500,00 €
Prozentsatz (groß, neues Recht)55 %
Ausgangsbetrag825,00 €
ZeitraumAb Juli 2026
Aktueller Rentenwert42,52 €
Anzurechnendes Nettoeinkommen gesamt0,00 €
Basis-Freibetrag1.122,53 €
Kindererhöhung (0 × 238,11 €)0,00 €
Freibetrag gesamt1.122,53 €
Einkommen über Freibetrag0,00 €
40 % Anrechnung0,00 €

Die Berechnung gilt für die laufende Rente nach dem Sterbevierteljahr und ist keine amtliche Rentenentscheidung.

Die Rechner-Version entscheidet nicht, ob kleine/große Witwenrente, altes/neues Recht oder die Kindererhöhung tatsächlich zutreffen.

Rundung: Diese vereinfachte Modellrechnung rundet die unterstützten Einkommensarten auf Cent und verwendet diese Beträge für die weitere Berechnung. Eine amtliche Berechnung kann abweichende Rundungsregeln verwenden.

Offizielle Quellen

Wie geht es weiter?

Dieses Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung. Für eine verbindliche Prüfung müssen Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.

Schritt-für-Schritt Anleitung zur Beantragung

Wichtig zum Umfang der Berechnung

Diese Modellrechnung betrifft die laufende Witwen- oder Witwerrente nach dem Sterbevierteljahr. Das Sterbevierteljahr selbst wird nicht berechnet. Der Rechner prüft außerdem nicht, ob die Voraussetzungen für kleine oder große Witwenrente, altes oder neues Recht, Kindererhöhungen beim Freibetrag oder weitere Sonderfälle tatsächlich erfüllt sind.

Berechnungsgrundlage

Was der Rechner automatisch berücksichtigt

Der Rechner bildet nur die Eingaben ab, die technisch umgesetzt sind. Andere Einkommensarten können rechtlich relevant sein, werden hier aber nicht automatisch umgerechnet.

Ausgangsbetrag

Der eingegebene Bruttobetrag der Rente des verstorbenen Partners wird mit 25 Prozent, 55 Prozent oder 60 Prozent multipliziert. Welche Rentenart und welches Recht zutreffen, muss selbst ausgewählt werden.

Quelle: DRV Hinterbliebenenrente

Unterstützte Einkommen

  • Arbeitsentgelt: Brutto minus 40 Prozent pauschaler Abzug.
  • Eigene gesetzliche Altersrente: pauschaler Abzug je nach Rentenbeginn.
  • Bereits bekanntes DRV-Nettoeinkommen, ohne doppelte Erfassung.

Quelle: § 18b SGB IV

Freibetrag und Anrechnung

Einkommen oberhalb des ausgewählten Freibetrags wird in dieser Modellrechnung zu 40 Prozent von der geschätzten Brutto-Hinterbliebenenrente abgezogen. Das Ergebnis wird nie unter 0 Euro gesetzt.

Quelle: § 97 SGB VI

Freibeträge im Rechner

ZeitraumBasis-FreibetragErhöhung je Kind
Januar bis Juni 20261.076,86 €228,42 €
Ab Juli 20261.122,53 €238,11 €

Die Kindererhöhung betrifft nur Kinder, die den Freibetrag nach § 97 SGB VI erhöhen können. Der Rechner prüft diese Voraussetzung nicht automatisch. Stand der im Rechner hinterlegten Werte: Juni 2026; amtliche Veröffentlichung für den Einzelfall manuell prüfen.

Nicht automatisch berechnete Einkommensarten

Diese Einkommensarten können relevant sein, werden in der aktuellen Rechner-Version aber nicht automatisch umgerechnet:

  • Betriebsrente
  • selbstständiges Einkommen
  • Mieteinnahmen
  • Kapitaleinkünfte
  • Krankengeld oder andere Ersatzleistungen
  • ausländisches Einkommen
  • sonstiges Einkommen

Diese Einkommensart wird in der aktuellen Rechner-Version nicht automatisch umgerechnet. Die Behandlung kann von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abhängen. Verwenden Sie hierfür nur ein bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen oder lassen Sie den Fall individuell prüfen.

Typische Eingabefehler vermeiden

Nicht alles in ein Netto-Feld übertragen

Tragen Sie Arbeitsentgelt und eigene gesetzliche Rente in den vorgesehenen Feldern ein. Das manuelle DRV-Nettoeinkommen ist nur für weiteres, bereits nach DRV-Regeln ermitteltes Nettoeinkommen gedacht, das noch nicht erfasst wurde.

Brutto und Netto nicht verwechseln

Der Rechner fragt bei Arbeitsentgelt und eigener gesetzlicher Rente nach Bruttowerten. Daraus wird ein vereinfachtes anzurechnendes Nettoeinkommen abgeleitet. Der normale Kontoeingang kann davon abweichen.

Kinder beim Freibetrag vorsichtig zählen

Nicht jedes Kind erhöht automatisch den Freibetrag. Der Rechner zählt nur die von Ihnen eingegebene Anzahl und prüft nicht, ob die gesetzliche Voraussetzung nach § 97 SGB VI erfüllt ist.

Sterbevierteljahr getrennt betrachten

Das Ergebnis bezieht sich auf die laufende Rente nach dem Sterbevierteljahr. Für die ersten drei Monate nach dem Sterbemonat gelten besondere Regeln, die dieser Rechner nicht berechnet.

Nach der Schätzung: Antrag und Nachweise prüfen

Die Deutsche Rentenversicherung prüft im Antrag unter anderem Ehe oder Lebenspartnerschaft, Wartezeit, Wiederheirat, Rentenart, Einkommen, mögliche Abschläge und weitere Einzelfallangaben. Die Modellrechnung hilft nur bei der Orientierung vor dem Antrag.

Antrag und Unterlagen ansehen

Wichtige Fragen zur Berechnung

Ist das Ergebnis brutto oder netto?

Das Ergebnis ist eine geschätzte monatliche Brutto-Witwen- oder Witwerrente nach vereinfachter Einkommensanrechnung. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, mögliche Steuern, Abschläge und individuelle Besonderheiten sind nicht abgezogen.

Berechnet der Rechner das Sterbevierteljahr?

Nein. Die Modellrechnung betrifft die laufende Witwen- oder Witwerrente nach dem Sterbevierteljahr. Im Sterbevierteljahr gelten besondere Regeln; eigenes Einkommen wird in dieser Zeit nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung nicht angerechnet.

Kann ich mein normales Netto-Gehalt eintragen?

Der Rechner fragt beim Arbeitsentgelt bewusst nach dem Bruttobetrag und zieht in der vereinfachten Modellrechnung pauschal 40 Prozent ab. Ein normaler Konto-Netto-Wert ist nicht automatisch das sozialrechtlich relevante Nettoeinkommen.

Wie wird eine eigene gesetzliche Altersrente behandelt?

Der Rechner verwendet eine vereinfachte Umrechnung: Rentenbeginn vor 2011 mit 13 Prozent pauschalem Abzug, Rentenbeginn nach 2010 mit 14 Prozent pauschalem Abzug. Andere Rentenarten oder Sonderfälle müssen individuell geprüft werden.

Was gehört in das manuelle DRV-Nettoeinkommen?

Nur weiteres, bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen, das nicht bereits als Arbeitsentgelt oder gesetzliche Altersrente berücksichtigt wurde. Sonst kann Einkommen doppelt gezählt werden.

Prüft der Rechner, ob ich kleine oder große Witwenrente bekomme?

Nein. Die passende Rentenart und das alte oder neue Recht müssen selbst ausgewählt werden. Der Rechner ersetzt keine Anspruchsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung.

Imtinan Fakhar, Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de

Imtinan Fakhar

Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de

Imtinan Fakhar ist Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de. Er entwickelt und pflegt die Website als unabhängiges Informations- und Rechnerprojekt. Die Inhalte und Berechnungen basieren auf öffentlich zugänglichen gesetzlichen Grundlagen und Informationen der Deutschen Rentenversicherung.

Er ist kein Rentenberater, Rechtsanwalt oder Mitarbeiter einer Behörde. Die Inhalte ersetzen keine verbindliche Rentenauskunft.