Witwenrente-Rechner 2026
Zuletzt aktualisiert: 3. September 2026
Kein Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Unabhängiges Informationsangebot mit vereinfachtem Rechner, keine rechtsverbindliche amtliche Rentenauskunft.
Mit diesem Rechner können Sie eine mögliche monatliche Brutto-Witwen- oder Witwerrente überschlägig schätzen. Gleichzeitig zeigt die Auswertung, welches modellierte DRV-relevante Nettoeinkommen aus eigener gesetzlicher Rente, Arbeitsentgelt oder Minijob angesetzt wird. Sie ist eine vereinfachte Modellrechnung und keine amtliche Rentenauskunft.
Witwenrente-Berechnungsprotokoll
Erstellt am 3.9.2026 auf witwenrenteratgeber.de
Grunddaten
Verwenden Sie möglichst den Bruttobetrag aus dem Rentenbescheid oder der Rentenauskunft.
Gemeint sind Ihre Kinder, die Anspruch auf Waisenrente haben oder diesen nur deshalb nicht haben, weil sie keine Kinder des Verstorbenen sind. Die Rechner-Version prüft diese Voraussetzung nicht automatisch.
Welche eigenen Einkünfte beziehen Sie?
Automatische Umrechnung derzeit für Arbeitsentgelt und eigene gesetzliche Altersrente. Weitere Einkommensarten werden nicht automatisch umgerechnet; mehrere relevante Einkommen werden anschließend zusammengerechnet.
RV steht für Rentenversicherung. Bei einem versicherungsfreien oder befreiten Minijob wird der volle Verdienst berücksichtigt. Der Arbeitgeber-Pauschalbeitrag allein macht den Job nicht versicherungspflichtig. Bei unklarem Status: Manuelle Prüfung erforderlich.
Nicht für Beamtenbezüge oder versicherungsfreie reguläre Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze. Dafür nur einen bereits ermittelten DRV-Nettobetrag im manuellen Feld verwenden.
Tragen Sie hier nur weiteres, bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen ein, das nicht bereits in den Feldern Arbeitsentgelt oder gesetzliche Altersrente berücksichtigt wurde. Das ist nicht zwingend Ihr tatsächlicher Konto-Nettobetrag.
Weitere Einkommensarten
Betriebsrente
Diese Einkommensart wird in der aktuellen Rechner-Version nicht automatisch umgerechnet. Die Behandlung kann von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abhängen. Verwenden Sie hierfür nur ein bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen oder lassen Sie den Fall individuell prüfen.
Selbstständiges Einkommen
Diese Einkommensart wird in der aktuellen Rechner-Version nicht automatisch umgerechnet. Die Behandlung kann von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abhängen. Verwenden Sie hierfür nur ein bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen oder lassen Sie den Fall individuell prüfen.
Mieteinnahmen
Diese Einkommensart wird in der aktuellen Rechner-Version nicht automatisch umgerechnet. Die Behandlung kann von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abhängen. Verwenden Sie hierfür nur ein bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen oder lassen Sie den Fall individuell prüfen.
Kapitaleinkünfte
Diese Einkommensart wird in der aktuellen Rechner-Version nicht automatisch umgerechnet. Die Behandlung kann von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abhängen. Verwenden Sie hierfür nur ein bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen oder lassen Sie den Fall individuell prüfen.
Krankengeld oder andere Ersatzleistungen
Diese Einkommensart wird in der aktuellen Rechner-Version nicht automatisch umgerechnet. Die Behandlung kann von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abhängen. Verwenden Sie hierfür nur ein bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen oder lassen Sie den Fall individuell prüfen.
Ausländisches Einkommen
Diese Einkommensart wird in der aktuellen Rechner-Version nicht automatisch umgerechnet. Die Behandlung kann von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abhängen. Verwenden Sie hierfür nur ein bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen oder lassen Sie den Fall individuell prüfen.
Sonstige Einkünfte
Diese Einkommensart wird in der aktuellen Rechner-Version nicht automatisch umgerechnet. Die Behandlung kann von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abhängen. Verwenden Sie hierfür nur ein bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen oder lassen Sie den Fall individuell prüfen.
Geschätzte Brutto-Witwen-/Witwerrente
Monatlich nach vereinfachter Einkommensanrechnung
Die Berechnung gilt für die laufende Rente nach dem Sterbevierteljahr und ist keine amtliche Rentenentscheidung.
Die Rechner-Version entscheidet nicht, ob kleine/große Witwenrente, altes/neues Recht oder die Kindererhöhung tatsächlich zutreffen.
Rundung: Diese vereinfachte Modellrechnung rundet die unterstützten Einkommensarten auf Cent und verwendet diese Beträge für die weitere Berechnung. Eine amtliche Berechnung kann abweichende Rundungsregeln verwenden.
Offizielle Quellen
- Quelle: § 46 SGB VI
- Quelle: § 67 SGB VI: Rentenartfaktoren
- Quelle: § 255 SGB VI: 60-Prozent-Regel
- Quelle: § 97 SGB VI
- Quelle: § 18a SGB IV
- Quelle: § 18b SGB IV
- Quelle: DRV: Hinzuverdienst und Einkommen
- Quelle: DRV: Renten für Hinterbliebene
- Quelle: DRV: Freibeträge und Kindererhöhung nach Zeitraum
- Quelle: Minijob-Zentrale: Versicherungsstatus und Anrechnung
Wie geht es weiter?
Dieses Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung. Für eine verbindliche Prüfung müssen Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Schritt-für-Schritt Anleitung zur BeantragungWichtig zum Umfang der Berechnung
Diese Modellrechnung betrifft die laufende Witwen- oder Witwerrente nach dem Sterbevierteljahr. Das Sterbevierteljahr selbst wird nicht berechnet. Der Rechner prüft außerdem nicht, ob die Voraussetzungen für kleine oder große Witwenrente, altes oder neues Recht, Kindererhöhungen beim Freibetrag oder weitere Sonderfälle tatsächlich erfüllt sind.
Netto-Rechner richtig verstehen
Warum das Ergebnis Brutto-Rente und DRV-Nettoeinkommen trennt
Möchten Sie wissen, was später auf Ihrem Konto ankommt? Die angezeigte Brutto-Witwenrente ist noch nicht dieser Betrag. Krankenversicherung, Pflegeversicherung und mögliche Einkommensteuer sind nicht berechnet. Das separat angezeigte DRV-Nettoeinkommen dient nur dazu, die Anrechnung Ihrer eigenen Einkünfte zu schätzen.
Brutto-Witwenrente
Ausgangsrente vor Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Steuer und individuellen Abzügen.
DRV-Nettoeinkommen
Modellierter Betrag für die Einkommensanrechnung nach pauschalen Abzügen.
Auszahlung netto
Wird hier nicht berechnet, weil Kasse, Steuerjahr und persönliche Daten fehlen.
Berechnungsgrundlage
Was der Rechner automatisch berücksichtigt
Der Rechner bildet nur die Eingaben ab, die technisch umgesetzt sind. Andere Einkommensarten können rechtlich relevant sein, werden hier aber nicht automatisch umgerechnet.
Ausgangsbetrag
Der eingegebene Bruttobetrag der Rente des verstorbenen Partners wird mit 25 Prozent, 55 Prozent oder 60 Prozent multipliziert. Welche Rentenart und welches Recht zutreffen, muss selbst ausgewählt werden.
Quelle: DRV Hinterbliebenenrente
Unterstützte Einkommen
- Reguläres Arbeitsentgelt / versicherungspflichtiger Minijob: 40 Prozent Pauschalabzug; versicherungsfreier oder befreiter Minijob: kein Abzug.
- Eigene gesetzliche Altersrente: pauschaler Abzug je nach Rentenbeginn.
- Bereits bekanntes DRV-Nettoeinkommen, ohne doppelte Erfassung.
Quelle: § 18b SGB IV
Freibetrag und Anrechnung
Einkommen oberhalb des ausgewählten Freibetrags wird in dieser Modellrechnung zu 40 Prozent von der geschätzten Brutto-Hinterbliebenenrente abgezogen. Das Ergebnis wird nie unter 0 Euro gesetzt.
Quelle: § 97 SGB VI
Freibeträge im Rechner
| Zeitraum | Basis-Freibetrag | Erhöhung je Kind |
|---|---|---|
| Januar bis Juni 2026 | 1.076,86 € | 228,42 € |
| Ab Juli 2026 | 1.122,53 € | 238,11 € |
Nach § 97 Absatz 2 SGB VI gilt die Erhöhung für jedes Kind der berechtigten Person, das Anspruch auf Waisenrente hat oder diesen nur deshalb nicht hat, weil es kein Kind des Verstorbenen ist. Kindergeldbezug allein beantwortet diese Frage nicht. Die amtlichen Freibeträge sind vom persönlichen Anspruch zu unterscheiden.
Nicht automatisch berechnete Einkommensarten
Diese Einkommensarten können relevant sein, werden in der aktuellen Rechner-Version aber nicht automatisch umgerechnet:
- Betriebsrente
- selbstständiges Einkommen
- Mieteinnahmen
- Kapitaleinkünfte
- Krankengeld oder andere Ersatzleistungen
- ausländisches Einkommen
- sonstiges Einkommen
Diese Einkommensart wird in der aktuellen Rechner-Version nicht automatisch umgerechnet. Die Behandlung kann von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abhängen. Verwenden Sie hierfür nur ein bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen oder lassen Sie den Fall individuell prüfen.
Vier Beispiele: Wie eigenes Einkommen das Ergebnis verändert
Alle Fälle verwenden 1.500 Euro Bruttorente des Verstorbenen, große Witwenrente nach neuem Recht, Juli bis Dezember 2026 und keine Kindererhöhung. Die eigene Altersrente beginnt nach 2010. Damit beträgt die Ausgangs-Witwenrente jeweils 825 Euro. Weitere Einkünfte und Sonderfälle sind nicht enthalten.
| Eigene Einkünfte | DRV-Netto im Modell | Anrechnung | Brutto-Witwenrente danach |
|---|---|---|---|
| Ohne eigenes Einkommen | 0,00 € | 0,00 € | 825,00 € |
| 1.000 Euro eigene Bruttorente | 860,00 € | 0,00 € | 825,00 € |
| 2.000 Euro reguläres Bruttogehalt | 1.200,00 € | 30,99 € | 794,01 € |
| 2.000 Euro Bruttogehalt + 1.000 Euro Bruttorente | 2.060,00 € | 374,99 € | 450,01 € |
Im letzten Fall ergeben sich 1.200 Euro aus Gehalt und 860 Euro aus eigener Rente, zusammen 2.060 Euro. Davon werden 1.122,53 Euro Freibetrag abgezogen. 40 Prozent des Überschusses von 937,47 Euro sind 374,99 Euro; es verbleiben 450,01 Euro Brutto-Witwenrente. Das manuelle Nettofeld bleibt 0 Euro, weil beide Einkommen bereits erfasst sind.
Was bedeutet mein Ergebnis?
- Der Betrag entspricht 25, 55 oder 60 Prozent der Ausgangsrente
- Dann hat das eingegebene Einkommen im Modell keine Anrechnung ausgelöst. Das bestätigt noch nicht den Anspruch auf die ausgewählte Rentenart. Die Faktoren stehen in § 67 SGB VI und für 60 Prozent in § 255 SGB VI.
- Das Ergebnis ist niedriger
- Vergleichen Sie zuerst die Zeilen zum Einkommen und Freibetrag. Es werden nur 40 Prozent des positiven Überschusses angerechnet, nicht 40 Prozent aller Einnahmen. Bei einem abweichenden Bescheid hilft der Ratgeber zur Kürzung.
- Das Ergebnis ist 0 Euro
- Die Anrechnung erreicht im Modell die gesamte Ausgangsrente. Das ist keine Feststellung, dass ein Anspruch dauerhaft erloschen ist. Sinkt das Einkommen, kann eine neue Prüfung wichtig werden.
Ein aktueller Bankeingang und eine vereinfachte Schätzung müssen nicht übereinstimmen. Der Rechner ermittelt keine Entgeltpunkte, individuellen Abschläge, Kinderzuschläge zur Rente oder zeitlichen Einkommensdurchschnitte. Auch eine erwartete künftige Altersrente des noch nicht verrenteten Partners ist nicht automatisch die richtige Ausgangsleistung. Bei unklarer Rentenbasis: Manuelle Prüfung erforderlich.
Für die passende Auswahl helfen große Witwenrente und kleine Witwenrente. Die Frage nach einer endgültigen Netto-Auszahlung benötigt zusätzlich die steuerliche Einordnung und Ihre tatsächlichen Versicherungsbeiträge.
Typische Eingabefehler vermeiden
Nicht alles in ein Netto-Feld übertragen
Tragen Sie Arbeitsentgelt und eigene gesetzliche Rente in den vorgesehenen Feldern ein. Das manuelle DRV-Nettoeinkommen ist nur für weiteres, bereits nach DRV-Regeln ermitteltes Nettoeinkommen gedacht, das noch nicht erfasst wurde.
Beispiel eigene Rente + Minijob ansehenBrutto und Netto nicht verwechseln
Der Rechner fragt bei Arbeitsentgelt und eigener gesetzlicher Rente nach Bruttowerten. Daraus wird ein vereinfachtes anzurechnendes Nettoeinkommen abgeleitet. Der normale Kontoeingang kann davon abweichen.
Kinder beim Freibetrag vorsichtig zählen
Nicht jedes Kind erhöht automatisch den Freibetrag. Der Rechner zählt nur die von Ihnen eingegebene Anzahl und prüft nicht, ob die gesetzliche Voraussetzung nach § 97 SGB VI erfüllt ist.
Sterbevierteljahr getrennt betrachten
Das Ergebnis bezieht sich auf die laufende Rente nach dem Sterbevierteljahr. Für die ersten drei Monate nach dem Sterbemonat gelten besondere Regeln, die dieser Rechner nicht berechnet.
Nach der Schätzung: Antrag und Nachweise prüfen
Die Deutsche Rentenversicherung prüft im Antrag unter anderem Ehe oder Lebenspartnerschaft, Wartezeit, Wiederheirat, Rentenart, Einkommen, mögliche Abschläge und weitere Einzelfallangaben. Die Modellrechnung hilft nur bei der Orientierung vor dem Antrag.
Antrag und Unterlagen ansehenStand und Quellen
Überarbeitet am 3. September 2026. Die Minijob-Unterscheidung, Beispielrechnungen und Ergebnis-Erklärungen wurden ergänzt. Die historischen Prüfdaten einzelner Registereinträge bleiben separat ausgewiesen. Maßgeblich sind Gesetzestext, amtliche Veröffentlichungen und Bescheide.
- Deutsche Rentenversicherung: Renten für Hinterbliebene
- Deutsche Rentenversicherung: Hinzuverdienst und Einkommen
- § 46 SGB VI: Witwenrente und Witwerrente
- § 97 SGB VI: Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes
- § 18a SGB IV: Arten des zu berücksichtigenden Einkommens
- § 18b SGB IV: Ermittlung des Nettoeinkommens
Transparente Methodik
Rechenwerte und Quellenregister
Jede fest hinterlegte Regel und jeder Rechenzeitraum des Rechners ist hier einer amtlichen Quelle zugeordnet. Das Prüfdatum dokumentiert die Quellenkontrolle für das Projekt, nicht eine individuelle fachliche Prüfung Ihres Falls.
| Rechnerbestandteil | Gültigkeit | Amtliche Quelle | Dokumentation |
|---|---|---|---|
Ausgangsbetrag: 25 %, 55 % oder 60 % der Rente des verstorbenen Ehe- oder Lebenspartners Grenze: Der Rechner prüft die Voraussetzungen für Rentenart und anwendbares Recht nicht. Die 60-Prozent-Regel steht in § 255 SGB VI. | Abhängig von Rentenart und anwendbarem Recht | § 67 SGB VI; für 60 % zusätzlich § 255 SGB VI | Quelle geprüft am 3. September 2026 |
40 % des anrechenbaren Einkommens oberhalb des Freibetrags Grenze: Der Rechner bildet nur die ausdrücklich unterstützten Einkommensarten automatisch ab. | Laufende Hinterbliebenenrente nach dem Sterbevierteljahr | § 97 SGB VI | Quelle geprüft am 14. Juni 2026 |
Arbeitsentgelt und versicherungspflichtiger Minijob: 40 % Abzug; versicherungsfreier/befreiter Minijob: kein Abzug; gesetzliche Altersrente: 13 % oder 14 % Grenze: Andere Beschäftigungs-Sonderfälle, Betriebsrente, Selbstständigkeit, Miete, Kapitalerträge und weitere Einkünfte werden nicht automatisch umgerechnet. | Abhängig von Einkommensart und Rentenbeginn | § 18b SGB IV | Quelle geprüft am 3. September 2026 |
Einordnung, welche Einkünfte bei einer Einkommensanrechnung relevant sein können Grenze: Ein regulärer Konto-Netto-Betrag ist nicht automatisch das sozialrechtlich relevante Nettoeinkommen. | Abhängig von der einzelnen Einkommensart | § 18a SGB IV | Quelle geprüft am 14. Juni 2026 |
Aktueller Rentenwert 40,79 Euro; Basis-Freibetrag 1.076,86 Euro; Kindererhöhung 228,42 Euro Grenze: Die Kindererhöhung wird nur angesetzt, wenn die gesetzliche Voraussetzung im Einzelfall vorliegt; das prüft der Rechner nicht. | 01.01.2026 bis 30.06.2026 | DRV Recht: Aktuelle Werte zur Einkommensanrechnung | Quelle geprüft am 14. Juni 2026 |
Aktueller Rentenwert 42,52 Euro; Basis-Freibetrag 1.122,53 Euro; Kindererhöhung 238,11 Euro Grenze: Vor einem neuen Rechenzeitraum muss der Wert erneut an der amtlichen Veröffentlichung geprüft werden. | Ab 01.07.2026 | DRV Recht: Aktuelle Werte zur Einkommensanrechnung | Quelle geprüft am 14. Juni 2026 |
Rechenfehler melden
Fällt Ihnen ein veralteter Wert, eine unklare Eingabe oder ein abweichender Rechenweg auf, schicken Sie bitte einen Hinweis. Nennen Sie dabei keine Rentenversicherungsnummer oder andere sensible Daten.
Hinweis zum Rechner sendenÄnderungsprotokoll des Rechners
3. September 2026
Minijobs werden nach Rentenversicherungspflicht getrennt erfasst. Bei versicherungsfreien oder befreiten Minijobs entfällt der pauschale 40-Prozent-Abzug.
Betroffen: Arbeitsentgelt, Minijob-Auswahl und Vergleichsbeispiele
Minijob-Zentrale: Hinterbliebenenrente neben Altersvollrente14. Juni 2026
Die Rechenzeiträume Januar bis Juni 2026 sowie ab Juli 2026 wurden im Quellenregister dokumentiert.
Betroffen: Rentenwert, Basis-Freibetrag und Kindererhöhung
DRV Recht: Aktuelle Werte zur Einkommensanrechnung21. Juni 2026
Quellenregister und automatische Testabdeckung der hinterlegten Regeln wurden ergänzt.
Betroffen: Berechnungslogik und Transparenz der Modellrechnung
Quellenregister auf dieser Seite
Wichtige Fragen zur Berechnung
Ist das Ergebnis brutto oder netto?
Das Ergebnis ist eine geschätzte monatliche Brutto-Witwen- oder Witwerrente nach vereinfachter Einkommensanrechnung. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, mögliche Steuern, Abschläge und individuelle Besonderheiten sind nicht abgezogen.
Berechnet der Rechner das Sterbevierteljahr?
Nein. Die Modellrechnung betrifft die laufende Witwen- oder Witwerrente nach dem Sterbevierteljahr. Im Sterbevierteljahr gelten besondere Regeln; eigenes Einkommen wird in dieser Zeit nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung nicht angerechnet.
Kann ich mein normales Netto-Gehalt eintragen?
Tragen Sie den Bruttobetrag ein und wählen Sie die passende Beschäftigungsart. Reguläres Arbeitsentgelt und versicherungspflichtige Minijobs werden mit 40 Prozent Pauschalabzug modelliert. Bei versicherungsfreien oder befreiten Minijobs entfällt dieser Abzug. Bank-Netto ist nicht automatisch DRV-Netto.
Wie wird eine eigene gesetzliche Altersrente behandelt?
Der Rechner verwendet eine vereinfachte Umrechnung: Rentenbeginn vor 2011 mit 13 Prozent pauschalem Abzug, Rentenbeginn nach 2010 mit 14 Prozent pauschalem Abzug. Andere Rentenarten oder Sonderfälle müssen individuell geprüft werden.
Was gehört in das manuelle DRV-Nettoeinkommen?
Nur weiteres, bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen, das nicht bereits als Arbeitsentgelt oder gesetzliche Altersrente berücksichtigt wurde. Sonst kann Einkommen doppelt gezählt werden.
Prüft der Rechner, ob ich kleine oder große Witwenrente bekomme?
Nein. Die passende Rentenart und das alte oder neue Recht müssen selbst ausgewählt werden. Der Rechner ersetzt keine Anspruchsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung.

Imtinan Fakhar
Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de
Imtinan Fakhar ist Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de. Er entwickelt und pflegt die Website als unabhängiges Informations- und Rechnerprojekt. Die Inhalte und Berechnungen basieren auf öffentlich zugänglichen gesetzlichen Grundlagen und Informationen der Deutschen Rentenversicherung.
Er ist kein Rentenberater, Rechtsanwalt oder Mitarbeiter einer Behörde. Die Inhalte ersetzen keine verbindliche Rentenauskunft.