Witwenrente berechnen 2026
Mit unserem interaktiven Rechner können Sie in wenigen Schritten ermitteln, wie hoch Ihre Hinterbliebenenrente voraussichtlich ausfällt. Berücksichtigt werden die aktuellen Gesetzesänderungen und Freibeträge für 2026.
Witwenrente-Berechnungsprotokoll
Erstellt am 21.2.2026 auf witwenrenteratgeber.de
Ihre Daten
Die Summe der monatlichen Rentenzahlungen zum Todeszeitpunkt.
Gehalt, eigene Rente oder anderes anzurechnendes Einkommen.
Geschätzte Witwenrente
Der Freibetrag für Ihr Einkommen liegt bei ca. 1.076,86 €.
Wie geht es weiter?
Dieses Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung. Um die Witwenrente tatsächlich zu beziehen, müssen Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Schritt-für-Schritt Anleitung zur Beantragung*Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine vereinfachte Modellrechnung für das Jahr 2026. Tatsächliche Bescheide können abweichen. Sozialversicherungsbeiträge und Steuern werden hier nicht abgezogen.
Rentenanspruch des Verstorbenen
Die Basis bildet die Rente, die der verstorbene Partner zum Todeszeitpunkt bezogen hat oder zum Zeitpunkt des Todes bezogen hätte.
Rentenart bestimmen
Je nach Alter, Erwerbsfähigkeit oder Kindererziehung wird zwischen 25% (klein) und 55-60% (groß) Unterschieden.
Einkommensanrechnung
Eigenes Einkommen über dem Freibetrag (2026: 1.076,86 €) wird zu 40% von der Witwenrente abgezogen.
Wie wird die Witwenrente berechnet?
Sterbequartalsvorschuss
Hinterbliebene können einen Vorschuss auf die Witwenrente beantragen, den sogenannten Sterbequartalsvorschuss. Dieser umfasst die Rentenzahlung für drei volle Monate in einer Summe. Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten-Service der Deutschen Post gestellt werden. Unser Rechner zeigt Ihnen die monatliche Basis nach diesem Zeitraum.
Rentenabschläge beachten
Stirbt der Partner vor dem Erreichen der regulären Altersgrenze, wird die Witwenrente um einen Abschlag gekürzt. Dieser beträgt 0,3% für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, maximal jedoch 10,8%. Unser Rechner geht in der Basis-Voreinstellung von der bereits festgestellten Rente des Verstorbenen aus.
Wie Sie den Rechner optimal nutzen
Für eine präzise Schätzung benötigen Sie den aktuellen Rentenbescheid des Verstorbenen oder die letzte Rentenauskunft. Geben Sie den Bruttobetrag der Rente ein. Bei Ihrem eigenen Einkommen ist der Nettobetrag entscheidend.
Hinweis zum Erbrecht: Die Witwenrente ist eine Versicherungsleistung und unabhängig vom Erbrecht (z.B. Testament oder gesetzliche Erbfolge). Sie wird direkt von der Rentenversicherung an den überlebenden Partner ausgezahlt.
Die Formel
Die grundsätzliche Berechnung folgt einem einfachen Prinzip, wird aber durch die Einkommensanrechnung individuell angepasst:
Dabei gilt: Der Prozentsatz liegt bei 25% (kleine Witwenrente) oder 55% bzw. 60% (große Witwenrente).
Was ist die Einkommensanrechnung?
Wenn Sie ein eigenes Einkommen haben (Gehalt, eigene Rente, Mieteinnahmen), wird dieses auf die Witwenrente angerechnet, sobald es einen gewissen Freibetrag übersteigt.
- Freibetrag 2026: 1.076,86 € einheitlich in West und Ost.
- Zusatz für Kinder: Pro kindergeldberechtigtem Kind erhöht sich der Freibetrag um 228,42 €.
- 40-Prozent-Regel: Nur 40% des Betrages, der über dem Freibetrag liegt, wird tatsächlich von der Rente abgezogen.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
Für die offizielle Berechnung durch die Rentenversicherung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Sterbeurkunde
- Heiratsurkunde
- Rentenversicherungsnummern
- Einkommensnachweise
- Bankverbindung (IBAN)
- Personalausweis
Geringfügige Beschäftigung
Minijobs bis 538 € sind meist anrechnungsfrei, da sie weit unter dem Freibetrag von 1.076,86 € liegen. Dennoch müssen Sie jede Aufnahme einer Tätigkeit der Rentenversicherung melden.
Eigene Rente
Beziehen Sie bereits eine eigene Altersrente? Diese wird als Einkommen gewertet. Der Rechner berücksichtigt dies im Feld "Eigenes Netto-Einkommen".
Wichtige Fragen zur Berechnung
Wie genau arbeitet dieser Rechner?
Der Rechner nutzt die gesetzlichen Freibeträge und die 40%-Formel für 2026. Es handelt sich um eine Modellrechnung, die als Schätzung dient.
Werden Steuern abgezogen?
Nein, der Rechner ermittelt die Brutto-Witwenrente. Davon werden noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. Steuern fällig.
Welches Jahr ist für mich relevant?
Dieser Rechner ist auf dem Stand von 2026. Wenn der Partner früher verstorben ist, gelten ggf. andere Freibeträge (allerdings werden diese jährlich angehoben).
Gilt das Ergebnis auch für Witwer?
Ja absolut. Witwen- und Witwerrente werden gesetzlich völlig gleichbehandelt und nach denselben Formeln berechnet.
Was gilt bei Pensionen?
Werden Bezüge nach Beamtenrecht gezahlt (Pensionen), erfolgt die Anrechnung nach dem BeamtVG. Unser Rechner fokussiert auf die gesetzliche RV.