Witwenrente berechnen 2026
Mit unserem interaktiven Rechner können Sie in wenigen Schritten ermitteln, wie hoch Ihre Hinterbliebenenrente voraussichtlich ausfällt. Berücksichtigt werden die aktuellen Gesetzesänderungen und Freibeträge für 2026.
Witwenrente-Berechnungsprotokoll
Erstellt am 11.4.2026 auf witwenrenteratgeber.de
Ihre Daten
Die Summe der monatlichen Rentenzahlungen zum Todeszeitpunkt.
Gehalt, eigene Rente oder anderes anzurechnendes Einkommen.
Geschätzte Witwenrente
Der Freibetrag für Ihr Einkommen liegt bei ca. 1.076,86 €.
Wie geht es weiter?
Dieses Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung. Um die Witwenrente tatsächlich zu beziehen, müssen Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Schritt-für-Schritt Anleitung zur Beantragung*Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine vereinfachte Modellrechnung für das Jahr 2026. Tatsächliche Bescheide können abweichen. Sozialversicherungsbeiträge und Steuern werden hier nicht abgezogen.
Rentenanspruch des Verstorbenen
Die Basis bildet die Rente, die der verstorbene Partner zum Todeszeitpunkt bezogen hat oder zum Zeitpunkt des Todes bezogen hätte.
Rentenart bestimmen
Je nach Alter, Erwerbsfähigkeit oder Kindererziehung wird zwischen 25% (klein) und 55-60% (groß) Unterschieden.
Einkommensanrechnung
Eigenes Einkommen über dem Freibetrag (2026: 1.076,86 €) wird zu 40% von der Witwenrente abgezogen.
Wie wird die Witwenrente berechnet?
Sterbequartalsvorschuss
Hinterbliebene können einen Vorschuss auf die Witwenrente beantragen, den sogenannten Sterbequartalsvorschuss. Dieser umfasst die Rentenzahlung für drei volle Monate in einer Summe. Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten-Service der Deutschen Post gestellt werden. Unser Rechner zeigt Ihnen die monatliche Basis nach diesem Zeitraum.
Rentenabschläge beachten
Stirbt der Partner vor dem Erreichen der regulären Altersgrenze, wird die Witwenrente um einen Abschlag gekürzt. Dieser beträgt 0,3% für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, maximal jedoch 10,8%. Unser Rechner geht in der Basis-Voreinstellung von der bereits festgestellten Rente des Verstorbenen aus.
Wie Sie den Rechner optimal nutzen
Für eine präzise Schätzung benötigen Sie den aktuellen Rentenbescheid des Verstorbenen oder die letzte Rentenauskunft. Geben Sie den Bruttobetrag der Rente ein. Bei Ihrem eigenen Einkommen ist der Nettobetrag entscheidend.
Hinweis zum Erbrecht: Die Witwenrente ist eine Versicherungsleistung und unabhängig vom Erbrecht (z.B. Testament oder gesetzliche Erbfolge). Sie wird direkt von der Rentenversicherung an den überlebenden Partner ausgezahlt.
Die Formel
Die grundsätzliche Berechnung folgt einem einfachen Prinzip, wird aber durch die Einkommensanrechnung individuell angepasst:
Dabei gilt: Der Prozentsatz liegt bei 25% (kleine Witwenrente) oder 55% bzw. 60% (große Witwenrente).
Was ist die Einkommensanrechnung?
Wenn Sie ein eigenes Einkommen haben (Gehalt, eigene Rente, Mieteinnahmen), wird dieses auf die Witwenrente angerechnet, sobald es einen gewissen Freibetrag übersteigt.
- Freibetrag 2026: 1.076,86 € einheitlich in West und Ost.
- Zusatz für Kinder: Pro kindergeldberechtigtem Kind erhöht sich der Freibetrag um 228,42 €.
- 40-Prozent-Regel: Nur 40% des Betrages, der über dem Freibetrag liegt, wird tatsächlich von der Rente abgezogen.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
Für die offizielle Berechnung durch die Rentenversicherung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Sterbeurkunde
- Heiratsurkunde
- Rentenversicherungsnummern
- Einkommensnachweise
- Bankverbindung (IBAN)
- Personalausweis
Geringfügige Beschäftigung
Minijobs bis 538 € sind meist anrechnungsfrei, da sie weit unter dem Freibetrag von 1.076,86 € liegen. Dennoch müssen Sie jede Aufnahme einer Tätigkeit der Rentenversicherung melden.
Eigene Rente
Beziehen Sie bereits eine eigene Altersrente? Diese wird als Einkommen gewertet. Der Rechner berücksichtigt dies im Feld "Eigenes Netto-Einkommen".
Wie hoch ist die Witwenrente 2026?
Die Höhe der Witwenrente hängt von mehreren Faktoren ab: der Rentenart (kleine oder große Witwenrente), dem Rentenanspruch des Verstorbenen und Ihrem eigenen Einkommen.
Rechenbeispiel: Hatte der Verstorbene einen Rentenanspruch von 1.800 € brutto, beträgt die große Witwenrente 990 € (55%) bzw. 1.080 € (60% nach altem Recht) – vor Einkommensanrechnung und Sozialabgaben.
Witwenrente: Brutto vs. Netto
Viele Nutzer fragen sich: "Wie viel bleibt netto von der Witwenrente übrig?"
Das Ergebnis in unserem Rechner ist die Brutto-Witwenrente. Von diesem Betrag werden in der Regel noch Beiträge zur Krankenversicherung (ca. 7,3% bis 8,1%) und Pflegeversicherung (ca. 4% für Kinderlose) abgezogen, sofern Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind.
Beispielrechnung Netto-Abzug:
- Bruttorente: 1.000,00 €
- - Krankenversicherung (ca.): 81,00 €
- - Pflegeversicherung (ca.): 40,00 €
- Voraussichtliche Netto-Witwenrente: ~ 879,00 €
Hinweis: Die exakte Berechnung Ihrer Steuerlast hängt von Ihrem gesamten Jahreseinkommen ab.
Witwerrente: Bekommen auch Männer Witwenrente?
Ja. In Deutschland werden Witwen- und Witwerrente seit der Rentenreform 1986 gesetzlich völlig gleichbehandelt. Männer haben exakt denselben Anspruch wie Frauen – gleiche Berechnung, gleiche Freibeträge, gleiche Prozentsätze.
Der Begriff "Witwenrente" wird umgangssprachlich oft als Oberbegriff für beide Geschlechter verwendet. Im Rechner oben können Männer und Frauen gleichermaßen ihre voraussichtliche Hinterbliebenenrente berechnen – die Formel ist identisch.
Eigene Rente und Witwenrente gemeinsam berechnen
Viele Hinterbliebene beziehen neben der Witwenrente auch eine eigene Altersrente. Unser Rechner berücksichtigt beide Einkommen: Tragen Sie Ihre eigene Netto-Rente im Feld „Eigenes Netto-Einkommen" ein – der Rechner zieht den Freibetrag ab und berechnet den Abzug automatisch.
So funktioniert es:
- Rente des Verstorbenen (brutto) eingeben
- Rentenart wählen (groß/klein)
- Eigene Netto-Rente unter „Eigenes Einkommen" eintragen
- Ergebnis ablesen – der Rechner subtrahiert 40% des Überschusses über 1.076,86 €
Auch Minijob-Einkommen können Sie addieren: Tragen Sie Ihren Gesamt-Nettobetrag (eigene Rente + Minijob-Netto) in das Einkommensfeld ein.
Große oder kleine Witwenrente – welchen Rechner nutzen?
Der Rechner unterstützt beide Rentenarten. Wählen Sie im Dropdown die passende Option:
Für maximal 24 Monate – wählen Sie „Kleine Witwenrente (25%)" im Rechner.
Lebenslang – wählen Sie „Große Witwenrente" und das passende Recht (vor/nach 2002).
Nicht sicher, welche Rentenart für Sie gilt? Lesen Sie unseren Guide zu großer und kleiner Witwenrente.
Wichtige Fragen zur Berechnung
Wie hoch ist die Witwenrente 2026?
Die Höhe der Witwenrente hängt von der Rentenart ab: Die kleine Witwenrente beträgt 25% der Rente des Verstorbenen, die große Witwenrente 55% (neues Recht) oder 60% (altes Recht). Von der Bruttorente werden noch Sozialabgaben abgezogen.
Wie wird aus der Brutto- eine Netto-Witwenrente?
Von der im Rechner ermittelten Brutto-Witwenrente werden noch Sozialabgaben (ca. 11-12% für Kranken- und Pflegeversicherung) abgezogen. Die Einkommensteuer wird individuell berechnet.
Wie genau arbeitet dieser Rechner?
Der Rechner nutzt die gesetzlichen Freibeträge und die 40%-Formel für 2026. Es handelt sich um eine Modellrechnung, die als Schätzung dient.
Werden Steuern abgezogen?
Nein, der Rechner ermittelt die Brutto-Witwenrente. Davon werden noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. Steuern fällig.
Wieviel Witwenrente bekomme ich, wenn ich selber Rente bekomme?
Ihre eigene Rente wird als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet. Es gilt der Freibetrag von 1.076,86 € (2026). Liegt Ihre Rente darunter, wird nichts abgezogen. Darüber werden 40% des übersteigenden Betrags von der Witwenrente abgezogen.
Bekommen Männer auch Witwenrente (Witwerrente)?
Ja absolut. Witwen- und Witwerrente werden gesetzlich völlig gleichbehandelt und nach denselben Formeln berechnet. Auch Männer haben vollen Anspruch.
Was gilt bei Pensionen?
Werden Bezüge nach Beamtenrecht gezahlt (Pensionen), erfolgt die Anrechnung nach dem BeamtVG. Unser Rechner fokussiert auf die gesetzliche RV.