Witwenrente nach der Scheidung
Erbt man Rentenansprüche vom Ex-Partner? Die sogenannte Geschiedenen-Witwenrente wirft oft Fragen auf. Die rechtliche Situation hängt extrem davon ab, wann Ihre Ehe geschieden wurde.
Scheidungsdatum als Schlüssel
Das Stichtagsdatum im deutschen Familienrecht ist der 1. Juli 1977.
Scheidung ab Juli 1977
Keine Geschiedenen-Witwenrente! Stattdessen greift der Versorgungsausgleich, der direkt bei der Scheidung durchgeführt wird.
Scheidung bis Juni 1977
Hier greift noch das alte Recht der Geschiedenen-Witwenrente. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie beim Tod des Ex-Partners eine Rente.
Regelfall (ab 1977): Der Versorgungsausgleich
Da fast alle heute relevanten Scheidungen nach 1977 stattfanden, gilt der Versorgungsausgleich. Dieser entkoppelt die Partner finanziell voneinander.
- Aufteilung: Alle in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche werden zusammengerechnet und hälftig geteilt.
- Eigenes Konto: Der gutgeschriebene Ausgleich fließt auf Ihr eigenes Rentenkonto.
- Folge beim Tod: Aus diesem Grund gibt es, wenn der Ex-Partner stirbt, keine Witwenrente mehr – man wurde ja schon bei der Scheidung ausbezahlt bzw. mit Entgeltpunkten bedacht.
Ausnahme 1: Trennung, aber keine Scheidung
Haben Sie jahrelang getrennt gelebt, sich aber nie offiziell vor Gericht scheiden lassen? Oder lief das Scheidungsverfahren noch, war aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen?
In diesem Fall sind Sie juristisch weiterhin verheiratet. Es besteht beim Tod des Partners ein vollwertiger Anspruch auf die reguläre große Witwenrente oder kleine Witwenrente.
Ausnahme 2: "Alt-Scheidungen" (vor 1977)
Wer vor dem 01.07.1977 rechtskräftig geschieden wurde, kann beim Tod des Ex-Partners eine Geschiedenen-Witwenrente verlangen, wenn zusätzlich folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Sie haben nach der Scheidung nicht wieder geheiratet.
- Sie hatten im letzten Jahr vor dem Tod des Ex-Partners einen Unterhaltsanspruch gegen diesen (oder haben im letzten Jahr Unterhalt bezogen).
- Erfüllung der Wartezeit (5 Jahre) durch den Ex-Partner.
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Zum Witwenrenten-RechnerHäufige Fragen zur Geschiedenen-Witwenrente
Bekommt man Witwenrente, wenn man geschieden ist?
Grundsätzlich enden RentenAnsprüche mit der Scheidung durch den Versorgungsausgleich. Nur unter sehr strengen Voraussetzungen ('altes Recht') gibt es eine Geschiedenen-Witwenrente.
Wann greift die Geschiedenen-Witwenrente?
Die wichtigste Regel: Die Scheidung muss vor dem 1. Juli 1977 erfolgt sein (alte Regelung). Scheidungen nach diesem Datum werden über den Versorgungsausgleich abgewickelt.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Bei einer Scheidung (nach 1977) werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche fair 50:50 zwischen den Partnern aufgeteilt. Damit erlischt der Anspruch auf eine spätere Witwenrente.
Was passiert, wenn mein Ex-Partner wieder geheiratet hatte?
Gibt es für eine Vor-1977-Scheidung Ansprüche, und hat der Ex-Partner wieder geheiratet, wird die Witwenrente auf die Witwe und die geschiedene Witwe aufgeteilt (Splitting).
Welches Rentenrecht gilt für getrennt lebende Ehepaare?
Solange die Scheidung noch nicht rechtskräftig durch ein Gericht beschlossen ist (Trennungsjahr oder laufendes Verfahren), gilt die Ehe vor dem Gesetz als bestehend. Es besteht voller Anspruch auf Witwenrente.