Die große Witwenrente

Die große Witwenrente beträgt 55% oder 60% der Rente des Verstorbenen und wird lebenslang gezahlt. Hier erfahren Sie alles zu Voraussetzungen, Berechnung und den Unterschieden zwischen neuem und altem Recht.

Voraussetzungen

Sie erhalten die große Witwenrente, wenn mindestens eine Bedingung erfüllt ist:

Mindestalter erreicht

Sie haben das 47. Lebensjahr vollendet (Stand 2026).

Erwerbsminderung

Sie sind voll oder teilweise erwerbsgemindert.

Kindererziehung

Sie erziehen ein Kind unter 18 Jahren.

Zusätzlich: Ehe mind. 1 Jahr, Wartezeit 5 Jahre, keine Wiederheirat. Mehr dazu →

Wie hoch ist die große Witwenrente?

Neues Recht55 %Ehe ab 01.01.2002 + Kinderzuschlag
Altes Recht60 %Ehe vor 2002, 1 Partner vor 1962

Rechenbeispiel

Neues Recht (55%)

  • Rente Verstorbener: 1.600 €
  • × 55%: 880 €
  • + Kinderzuschlag: ~60 €
  • Große WR: ~940 €

Altes Recht (60%)

  • Rente Verstorbener: 1.600 €
  • × 60%: 960 €
  • Große WR: 960 €

Beide Beträge vor Einkommensanrechnung und Sozialabgaben.

Kinderzuschlag (nur neues Recht)

Wer Kinder erzogen hat, erhält einen Zuschlag von ca. 30-70 € pro Kind monatlich. Dieser Zuschlag wird durch die Einkommensanrechnung nicht gemindert.

Wie lange wird die große Witwenrente gezahlt?

Die große Witwenrente wird lebenslang gezahlt. Sie endet nur bei:

  • Wiederheirat – mit Zahlung einer Rentenabfindung
  • Wegfall der Voraussetzung (bei Gewährung wegen Erwerbsminderung/Kind)

Ihre große Witwenrente berechnen

Nutzen Sie unseren Rechner für eine individuelle Schätzung.

Zum Rechner

FAQ: Große Witwenrente

Wer bekommt noch 60 Prozent Witwenrente?

60% erhalten Hinterbliebene nach altem Recht – wenn die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde UND mindestens ein Partner vor dem 02.01.1962 geboren ist.

Wird die große Witwenrente ein Leben lang gezahlt?

Ja, die große Witwenrente wird grundsätzlich lebenslang gezahlt. Sie endet nur bei Wiederheirat – wobei eine Rentenabfindung von 24 Monatsbeiträgen gezahlt wird.

Wie hoch ist die große Witwenrente 2026?

55% (neues Recht) oder 60% (altes Recht) der Rente des Verstorbenen. Die tatsächliche Höhe hängt von der Rente des Verstorbenen und Ihrem eigenen Einkommen ab.

Was ist der Kinderzuschlag?

Nach neuem Recht erhalten Hinterbliebene einen Zuschlag für Kindererziehung von ca. 30-70 € pro Kind monatlich. Der Zuschlag wird durch Einkommensanrechnung nicht gemindert.

Kann ich erwerbsgemindert die große WR bekommen?

Ja. Volle oder teilweise Erwerbsminderung ist eine der Voraussetzungen, unter denen Sie die große Witwenrente unabhängig vom Alter erhalten können.

Kann ich von der kleinen zur großen wechseln?

Ja, wenn Sie das Mindestalter erreichen oder erwerbsgemindert werden, können Sie einen Antrag auf Umstellung stellen.