Die große Witwenrente

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Kein Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Unabhängiges Informationsangebot mit vereinfachtem Rechner, keine rechtsverbindliche amtliche Rentenauskunft.

Die große Witwenrente beträgt je nach altem oder neuem Recht 55% oder 60% der Rente des Verstorbenen und ist nicht auf die 24 Monate der kleinen Witwenrente nach neuem Recht begrenzt. Hier geht es um Voraussetzungen, Berechnung und typische Prüfungen.

Voraussetzungen

Sie erhalten die große Witwenrente, wenn mindestens eine Bedingung erfüllt ist:

Maßgebliche Altersgrenze erreicht

Für die große Witwenrente gilt eine gesetzlich angehobene Altersgrenze. Welcher Wert in Ihrem Fall gilt, muss anhand des Todesjahrs und der amtlichen Regelung geprüft werden.

Erwerbsminderung

Sie sind voll oder teilweise erwerbsgemindert.

Kindererziehung

Sie erziehen ein Kind unter 18 Jahren.

Zusätzlich: Ehe mind. 1 Jahr, Wartezeit 5 Jahre, keine Wiederheirat. Mehr dazu →

Entscheidungsweg: Passt die große Witwenrente zu Ihrem Fall?

Diese Reihenfolge hilft, die entscheidenden Fragen zu trennen. Sie ersetzt keine Anspruchsentscheidung, verhindert aber, dass Prozentwert, Kinderregel und Einkommensanrechnung durcheinandergeraten.

  1. Prüfpunkt 1

    Allgemeinen Anspruch klären

    Ehe oder Lebenspartnerschaft, Wartezeit, mögliche Versorgungsehe und Wiederheirat zuerst prüfen.

  2. Prüfpunkt 2

    Grund für die große Rente festhalten

    Alter, Kindererziehung oder Erwerbsminderung sind unterschiedliche Zugänge. Notieren Sie, welcher davon bei Ihnen in Betracht kommt.

  3. Prüfpunkt 3

    Altes oder neues Recht nicht schätzen

    Die Auswahl beeinflusst den Grundprozentsatz. Nutzen Sie Datumsangaben aus Urkunden und Bescheiden statt einer Erinnerung aus dem Kopf.

  4. Prüfpunkt 4

    Laufende Höhe getrennt betrachten

    Erst nach dem Grundbetrag folgt die Einkommensanrechnung. Das Sterbevierteljahr und mögliche Kinderregeln sind eigene Berechnungsschritte.

Wann die große Witwenrente praktisch wichtig wird

Die große Witwenrente ist vor allem für Hinterbliebene relevant, die dauerhaft oder für längere Zeit auf eine Hinterbliebenenleistung angewiesen sind. Der Unterschied zur kleinen Witwenrente betrifft nicht nur den Prozentsatz, sondern auch die Bezugsdauer.

Ruhestand

Wer das Mindestalter erreicht hat, erfüllt häufig eine zentrale Voraussetzung für die große Witwenrente.

Kind im Haushalt

Kindererziehung kann die große Witwenrente auch vor Erreichen des Mindestalters ermöglichen.

Erwerbsminderung

Bei Erwerbsminderung kann die große Witwenrente unabhängig vom Alter relevant werden.

Wie hoch ist die große Witwenrente?

Neues Recht55 %Grundprozentsatz; separate Zuschläge können relevant sein
Altes Recht60 %Nur wenn die Voraussetzungen des alten Rechts erfüllt sind

Rechenbeispiel

Neues Recht (55%)

  • Rente Verstorbener: 1.600 €
  • × 55%: 880 €
  • Separater Kinderzuschlag: nicht eingerechnet
  • Grundbetrag: 880 €

Altes Recht (60%)

  • Rente Verstorbener: 1.600 €
  • × 60%: 960 €
  • Große WR: 960 €

Beide Beträge vor Einkommensanrechnung und Sozialabgaben.

Kinderzuschlag (nur neues Recht)

Der Kinderzuschlag zur großen Witwen- oder Witwerrente ist eine eigene Regelung. Er ist nicht dasselbe wie die Kindererhöhung beim Freibetrag. Der Rechner und dieses Beispiel setzen dafür bewusst keinen pauschalen Eurobetrag an, weil Voraussetzungen und Höhe im individuellen Rentenfall geprüft werden müssen.

Häufige Missverständnisse

  • Die große Witwenrente bedeutet nicht automatisch 60 Prozent. Nach neuem Recht sind es grundsätzlich 55 Prozent.
  • Langfristige Zahlung heißt nicht unveränderlicher Betrag. Eigenes Einkommen, Wiederheirat oder Änderungen beim Kind können eine Rolle spielen.
  • Der Kinderzuschlag ist kein Kindergeld und wird nicht nach denselben Regeln beurteilt.
  • Die erste Zahlung im Sterbevierteljahr ist höher und sollte nicht mit der späteren großen Witwenrente verwechselt werden.

Wie lange wird die große Witwenrente gezahlt?

Die große Witwenrente ist in vielen Standardfällen langfristig angelegt und nach neuem Recht nicht auf 24 Kalendermonate befristet. Sie kann aber enden oder neu geprüft werden bei:

  • Wiederheirat – mit Zahlung einer Rentenabfindung
  • Wegfall oder Änderung einer Voraussetzung (besonders bei Gewährung wegen Erwerbsminderung oder Kindererziehung)

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FAQ: Große Witwenrente

Wann können 60 Prozent statt 55 Prozent gelten?

Ob altes Recht mit 60 Prozent gilt, hängt unter anderem von Todeszeitpunkt, Eheschließung und Geburtsdaten ab. Der Rechner trifft diese rechtliche Einordnung nicht automatisch; maßgeblich sind die Voraussetzungen nach § 46 SGB VI und die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung.

Wird die große Witwenrente ein Leben lang gezahlt?

Die große Witwenrente ist anders als die kleine Witwenrente nach neuem Recht nicht auf 24 Kalendermonate begrenzt. Sie kann aber durch Wiederheirat enden; bei Bewilligung wegen Kind oder Erwerbsminderung sollten Änderungen im Einzelfall geprüft werden.

Wie hoch ist die große Witwenrente 2026?

55% (neues Recht) oder 60% (altes Recht) der Rente des Verstorbenen. Die tatsächliche Höhe hängt von der Rente des Verstorbenen und Ihrem eigenen Einkommen ab.

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag zur großen Witwen- oder Witwerrente ist von der Kindererhöhung beim Freibetrag zu unterscheiden. Der aktuelle Rechner schätzt diesen separaten Zuschlag nicht; Umfang und Voraussetzungen müssen im Einzelfall anhand der DRV-Unterlagen geprüft werden.

Kann ich erwerbsgemindert die große WR bekommen?

Ja. Volle oder teilweise Erwerbsminderung ist eine der Voraussetzungen, unter denen Sie die große Witwenrente unabhängig vom Alter erhalten können.

Kann ich von der kleinen zur großen wechseln?

Ja, wenn Sie das Mindestalter erreichen oder erwerbsgemindert werden, können Sie einen Antrag auf Umstellung stellen.

Praktische Einordnung für Ihren Fall

Dieser Abschnitt macht den Ratgeber konkreter: Welche Situation passt dazu, was klärt die Seite und welcher nächste Schritt ist sinnvoll?

Typische Situation

Sie möchten wissen, ob die große Witwenrente in Ihrem Fall infrage kommt und ob 55 oder 60 Prozent gelten.

Was diese Seite klärt

Die Seite trennt Anspruchsvoraussetzungen, altes/neues Recht, Kindererziehung und Erwerbsminderung.

Nächster Prüfschritt

Prüfen Sie Alter, Kindererziehung, Erwerbsminderung, Eheschließungsdatum und Geburtsdaten der Ehepartner in dieser Reihenfolge.

Nicht verwechseln

Der höhere Prozentsatz von 60 Prozent gilt nicht automatisch. Ein falscher Prozentsatz macht jede Beispielrechnung unbrauchbar.

Imtinan Fakhar, Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de

Imtinan Fakhar

Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de

Imtinan Fakhar ist Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de. Er entwickelt und pflegt die Website als unabhängiges Informations- und Rechnerprojekt. Die Inhalte und Berechnungen basieren auf öffentlich zugänglichen gesetzlichen Grundlagen und Informationen der Deutschen Rentenversicherung.

Er ist kein Rentenberater, Rechtsanwalt oder Mitarbeiter einer Behörde. Die Inhalte ersetzen keine verbindliche Rentenauskunft.

Quellen und weiterführende Informationen

Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Sie beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen, offiziellen Quellen und nachvollziehbaren Rechenschritten. Maßgeblich bleiben die Auskünfte, Formulare und Bescheide der zuständigen amtlichen Stellen.

Zuletzt manuell geprüft: 14. Juni 2026