Die große Witwenrente

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Kein Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Unabhängiges Informationsangebot mit vereinfachtem Rechner, keine rechtsverbindliche amtliche Rentenauskunft.

Die große Witwenrente beträgt je nach altem oder neuem Recht 55% oder 60% der Rente des Verstorbenen und ist nicht auf die 24 Monate der kleinen Witwenrente nach neuem Recht begrenzt. Hier geht es um Voraussetzungen, Berechnung und typische Prüfungen.

Voraussetzungen

Sie erhalten die große Witwenrente, wenn mindestens eine Bedingung erfüllt ist:

Mindestalter erreicht

Sie haben das 47. Lebensjahr vollendet (Stand 2026).

Erwerbsminderung

Sie sind voll oder teilweise erwerbsgemindert.

Kindererziehung

Sie erziehen ein Kind unter 18 Jahren.

Zusätzlich: Ehe mind. 1 Jahr, Wartezeit 5 Jahre, keine Wiederheirat. Mehr dazu →

Wann die große Witwenrente praktisch wichtig wird

Die große Witwenrente ist vor allem für Hinterbliebene relevant, die dauerhaft oder für längere Zeit auf eine Hinterbliebenenleistung angewiesen sind. Der Unterschied zur kleinen Witwenrente betrifft nicht nur den Prozentsatz, sondern auch die Bezugsdauer.

Ruhestand

Wer das Mindestalter erreicht hat, erfüllt häufig eine zentrale Voraussetzung für die große Witwenrente.

Kind im Haushalt

Kindererziehung kann die große Witwenrente auch vor Erreichen des Mindestalters ermöglichen.

Erwerbsminderung

Bei Erwerbsminderung kann die große Witwenrente unabhängig vom Alter relevant werden.

Wie hoch ist die große Witwenrente?

Neues Recht55 %Ehe ab 01.01.2002 + Kinderzuschlag
Altes Recht60 %Ehe vor 2002, 1 Partner vor 1962

Rechenbeispiel

Neues Recht (55%)

  • Rente Verstorbener: 1.600 €
  • × 55%: 880 €
  • + Kinderzuschlag: ~60 €
  • Große WR: ~940 €

Altes Recht (60%)

  • Rente Verstorbener: 1.600 €
  • × 60%: 960 €
  • Große WR: 960 €

Beide Beträge vor Einkommensanrechnung und Sozialabgaben.

Kinderzuschlag (nur neues Recht)

Wer Kinder erzogen hat, erhält einen Zuschlag von ca. 30-70 € pro Kind monatlich. Dieser Zuschlag wird durch die Einkommensanrechnung nicht gemindert.

Häufige Missverständnisse

  • Die große Witwenrente bedeutet nicht automatisch 60 Prozent. Nach neuem Recht sind es grundsätzlich 55 Prozent.
  • Langfristige Zahlung heißt nicht unveränderlicher Betrag. Eigenes Einkommen, Wiederheirat oder Änderungen beim Kind können eine Rolle spielen.
  • Der Kinderzuschlag ist kein Kindergeld und wird nicht nach denselben Regeln beurteilt.
  • Die erste Zahlung im Sterbevierteljahr ist höher und sollte nicht mit der späteren großen Witwenrente verwechselt werden.

Wie lange wird die große Witwenrente gezahlt?

Die große Witwenrente ist in vielen Standardfällen langfristig angelegt und nach neuem Recht nicht auf 24 Kalendermonate befristet. Sie kann aber enden oder neu geprüft werden bei:

  • Wiederheirat – mit Zahlung einer Rentenabfindung
  • Wegfall oder Änderung einer Voraussetzung (besonders bei Gewährung wegen Erwerbsminderung oder Kindererziehung)

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FAQ: Große Witwenrente

Wer bekommt noch 60 Prozent Witwenrente?

60% erhalten Hinterbliebene nach altem Recht – wenn die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde UND mindestens ein Partner vor dem 02.01.1962 geboren ist.

Wird die große Witwenrente ein Leben lang gezahlt?

Die große Witwenrente ist anders als die kleine Witwenrente nach neuem Recht nicht auf 24 Kalendermonate begrenzt. Sie kann aber durch Wiederheirat enden; bei Bewilligung wegen Kind oder Erwerbsminderung sollten Änderungen im Einzelfall geprüft werden.

Wie hoch ist die große Witwenrente 2026?

55% (neues Recht) oder 60% (altes Recht) der Rente des Verstorbenen. Die tatsächliche Höhe hängt von der Rente des Verstorbenen und Ihrem eigenen Einkommen ab.

Was ist der Kinderzuschlag?

Nach neuem Recht erhalten Hinterbliebene einen Zuschlag für Kindererziehung von ca. 30-70 € pro Kind monatlich. Der Zuschlag wird durch Einkommensanrechnung nicht gemindert.

Kann ich erwerbsgemindert die große WR bekommen?

Ja. Volle oder teilweise Erwerbsminderung ist eine der Voraussetzungen, unter denen Sie die große Witwenrente unabhängig vom Alter erhalten können.

Kann ich von der kleinen zur großen wechseln?

Ja, wenn Sie das Mindestalter erreichen oder erwerbsgemindert werden, können Sie einen Antrag auf Umstellung stellen.

Praktische Einordnung für Ihren Fall

Dieser Abschnitt macht den Ratgeber konkreter: Welche Situation passt dazu, was klärt die Seite und welcher nächste Schritt ist sinnvoll?

Typische Situation

Sie möchten wissen, ob die große Witwenrente in Ihrem Fall infrage kommt und ob 55 oder 60 Prozent gelten.

Was diese Seite klärt

Die Seite trennt Anspruchsvoraussetzungen, altes/neues Recht, Kindererziehung und Erwerbsminderung.

Nächster Prüfschritt

Prüfen Sie Alter, Kindererziehung, Erwerbsminderung, Eheschließungsdatum und Geburtsdaten der Ehepartner in dieser Reihenfolge.

Nicht verwechseln

Der höhere Prozentsatz von 60 Prozent gilt nicht automatisch. Ein falscher Prozentsatz macht jede Beispielrechnung unbrauchbar.

Imtinan Fakhar, Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de

Imtinan Fakhar

Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de

Imtinan Fakhar ist Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de. Er entwickelt und pflegt die Website als unabhängiges Informations- und Rechnerprojekt. Die Inhalte und Berechnungen basieren auf öffentlich zugänglichen gesetzlichen Grundlagen und Informationen der Deutschen Rentenversicherung.

Er ist kein Rentenberater, Rechtsanwalt oder Mitarbeiter einer Behörde. Die Inhalte ersetzen keine verbindliche Rentenauskunft.

Quellen und weiterführende Informationen

Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Sie beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen, offiziellen Quellen und nachvollziehbaren Rechenschritten. Maßgeblich bleiben die Auskünfte, Formulare und Bescheide der zuständigen amtlichen Stellen.

Zuletzt manuell geprüft: 14. Juni 2026