Eigene Rente plus Witwenrente plus Minijob: Rechner 2026

Zuletzt aktualisiert: 3. September 2026

Kein Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Unabhängiges Informationsangebot mit vereinfachtem Rechner, keine rechtsverbindliche amtliche Rentenauskunft.

Sie beziehen eine eigene Altersrente und möchten wissen, wie ein Minijob Ihre Witwenrente verändert? Entscheidend sind die Summe Ihrer eigenen anrechenbaren Einkünfte und der Rentenversicherungsstatus des Jobs. Die Witwenrente, deren Kürzung berechnet wird, wird dabei nicht noch einmal als eigenes Einkommen erfasst.

Beispielwerte im Rechner: 1.500 Euro Rente des Verstorbenen, große Witwenrente nach neuem Recht, 1.000 Euro eigene Altersrente mit Beginn nach 2010 und 603 Euro versicherungsfreier Minijob. Ersetzen Sie diese Werte durch Ihre Angaben. Bei unbekanntem Versicherungsstatus ist eine manuelle Prüfung erforderlich.

Grunddaten

Verwenden Sie möglichst den Bruttobetrag aus dem Rentenbescheid oder der Rentenauskunft.

Gemeint sind Ihre Kinder, die Anspruch auf Waisenrente haben oder diesen nur deshalb nicht haben, weil sie keine Kinder des Verstorbenen sind. Die Rechner-Version prüft diese Voraussetzung nicht automatisch.

Welche eigenen Einkünfte beziehen Sie?

Automatische Umrechnung derzeit für Arbeitsentgelt und eigene gesetzliche Altersrente. Weitere Einkommensarten werden nicht automatisch umgerechnet; mehrere relevante Einkommen werden anschließend zusammengerechnet.

RV steht für Rentenversicherung. Bei einem versicherungsfreien oder befreiten Minijob wird der volle Verdienst berücksichtigt. Der Arbeitgeber-Pauschalbeitrag allein macht den Job nicht versicherungspflichtig. Bei unklarem Status: Manuelle Prüfung erforderlich.

Eingegebener Betrag603,00 €
Pauschaler Abzug0 % (0,00 €)
Anzurechnendes Nettoeinkommen603,00 €
Eingegebener Betrag1.000,00 €
Pauschaler Abzug14 % (140,00 €)
Anzurechnendes Nettoeinkommen860,00 €

Tragen Sie hier nur weiteres, bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen ein, das nicht bereits in den Feldern Arbeitsentgelt oder gesetzliche Altersrente berücksichtigt wurde. Das ist nicht zwingend Ihr tatsächlicher Konto-Nettobetrag.

Eingegebener Betrag0,00 €
Pauschaler Abzug0 % (0,00 €)
Anzurechnendes Nettoeinkommen0,00 €
Weitere Einkommensarten

Betriebsrente

Diese Einkommensart wird in der aktuellen Rechner-Version nicht automatisch umgerechnet. Die Behandlung kann von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abhängen. Verwenden Sie hierfür nur ein bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen oder lassen Sie den Fall individuell prüfen.

Selbstständiges Einkommen

Diese Einkommensart wird in der aktuellen Rechner-Version nicht automatisch umgerechnet. Die Behandlung kann von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abhängen. Verwenden Sie hierfür nur ein bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen oder lassen Sie den Fall individuell prüfen.

Mieteinnahmen

Diese Einkommensart wird in der aktuellen Rechner-Version nicht automatisch umgerechnet. Die Behandlung kann von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abhängen. Verwenden Sie hierfür nur ein bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen oder lassen Sie den Fall individuell prüfen.

Kapitaleinkünfte

Diese Einkommensart wird in der aktuellen Rechner-Version nicht automatisch umgerechnet. Die Behandlung kann von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abhängen. Verwenden Sie hierfür nur ein bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen oder lassen Sie den Fall individuell prüfen.

Krankengeld oder andere Ersatzleistungen

Diese Einkommensart wird in der aktuellen Rechner-Version nicht automatisch umgerechnet. Die Behandlung kann von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abhängen. Verwenden Sie hierfür nur ein bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen oder lassen Sie den Fall individuell prüfen.

Ausländisches Einkommen

Diese Einkommensart wird in der aktuellen Rechner-Version nicht automatisch umgerechnet. Die Behandlung kann von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abhängen. Verwenden Sie hierfür nur ein bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen oder lassen Sie den Fall individuell prüfen.

Sonstige Einkünfte

Diese Einkommensart wird in der aktuellen Rechner-Version nicht automatisch umgerechnet. Die Behandlung kann von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abhängen. Verwenden Sie hierfür nur ein bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen oder lassen Sie den Fall individuell prüfen.

Geschätzte Brutto-Witwen-/Witwerrente

Monatlich nach vereinfachter Einkommensanrechnung

688,81 €
Vor Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, möglichen Steuern, Abschlägen und weiteren individuellen Besonderheiten.
Rente des Verstorbenen1.500,00 €
Prozentsatz (groß, neues Recht)55 %
Ausgangsbetrag825,00 €
ZeitraumAb Juli 2026
Aktueller Rentenwert42,52 €
Anzurechnendes Nettoeinkommen gesamt1.463,00 €
Basis-Freibetrag1.122,53 €
Kindererhöhung (0 × 238,11 €)0,00 €
Freibetrag gesamt1.122,53 €
Einkommen über Freibetrag340,47 €
40 % Anrechnung-136,19 €

Die Berechnung gilt für die laufende Rente nach dem Sterbevierteljahr und ist keine amtliche Rentenentscheidung.

Die Rechner-Version entscheidet nicht, ob kleine/große Witwenrente, altes/neues Recht oder die Kindererhöhung tatsächlich zutreffen.

Rundung: Diese vereinfachte Modellrechnung rundet die unterstützten Einkommensarten auf Cent und verwendet diese Beträge für die weitere Berechnung. Eine amtliche Berechnung kann abweichende Rundungsregeln verwenden.

Offizielle Quellen

Wie geht es weiter?

Dieses Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung. Für eine verbindliche Prüfung müssen Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.

Schritt-für-Schritt Anleitung zur Beantragung

Was ändert ein Minijob? Drei Fälle mit derselben Altersrente

In allen Fällen beträgt die eigene gesetzliche Bruttorente 1.000 Euro. Bei Rentenbeginn nach 2010 ergibt das nach 14 Prozent Pauschalabzug 860 Euro relevantes Einkommen. Die Ausgangs-Witwenrente beträgt im Modell 825 Euro, also 55 Prozent von 1.500 Euro. Es gibt keine Kindererhöhung und keine weiteren Einkünfte; gerechnet wird für Juli bis Dezember 2026 nach dem Sterbevierteljahr.

Monatliche Modellwerte, keine Netto-Auszahlungen
BeschäftigungRelevantes Einkommen gesamtAnrechnungBrutto-Witwenrente danach
Ohne Minijob860,00 €0,00 €825,00 €
603 Euro, versicherungspflichtig1.221,80 €39,71 €785,29 €
603 Euro, versicherungsfrei / befreit1.463,00 €136,19 €688,81 €

Beim versicherungspflichtigen Minijob gehen von 603 Euro Verdienst 361,80 Euro in die Anrechnung ein. Zusammen mit 860 Euro Altersrente sind es 1.221,80 Euro. Nach dem Freibetrag von 1.122,53 Euro bleiben 99,27 Euro; 40 Prozent davon sind gerundet 39,71 Euro. Aus 825 Euro werden damit 785,29 Euro Brutto-Witwenrente.

Beim versicherungsfreien oder befreiten Minijob werden die vollen 603 Euro angesetzt. Das ergibt 1.463 Euro relevantes Einkommen und 136,19 Euro Anrechnung. Die Differenz zwischen den Fällen ist keine garantierte Verbesserung des Haushaltsbudgets: Tatsächliche Arbeitnehmerbeiträge und mögliche steuerliche Folgen sind hier nicht berechnet.

Welcher Betrag gehört in welches Feld?

Rente des Verstorbenen
Verwenden Sie einen passenden Bruttobetrag aus Rentenbescheid oder Rentenauskunft. War der Partner noch nicht im Rentenbezug, ist eine angenommene künftige Altersrente keine verlässliche Hinterbliebenenrentenbasis; lassen Sie die Ausgangsleistung von der DRV klären.
Eigene gesetzliche Bruttorente
Tragen Sie den Betrag vor Kranken- und Pflegeversicherungsabzügen ein. Wählen Sie den Beginn dieser eigenen Rente, nicht den Todesmonat. Eine Betriebsrente oder Pension gehört nicht in dieses Feld.
Arbeitsentgelt und Beschäftigungsart
Tragen Sie den Minijobverdienst brutto ein und wählen Sie den tatsächlich geltenden Versicherungsstatus. Bei mehreren Jobs mit unterschiedlichen Regeln genügt ein gemeinsamer Bruttowert nicht: Manuelle Prüfung erforderlich.
Manuelles DRV-Nettoeinkommen
Nur zusätzliches, bereits von der DRV ermitteltes Einkommen eintragen. Haben Sie 1.000 Euro Altersrente und 603 Euro Minijob schon oben erfasst, bleibt dieses Feld ohne weitere Einkünfte auf 0 Euro. Weder die Summe 1.603 Euro noch das daraus berechnete DRV-Netto gehört nochmals hinein.

Minijob mit oder ohne eigene Rentenbeiträge?

Das ist keine beliebige Rechenoption. Maßgeblich ist der Status Ihrer Beschäftigung. Beim rentenversicherungspflichtigen Minijob gilt der pauschale 40-Prozent-Abzug. Beim versicherungsfreien oder von der Versicherungspflicht befreiten Minijob gilt für diese Anrechnung grundsätzlich Brutto gleich Netto. Grundlage ist § 18b Absatz 5 Nummer 1 SGB IV.

Gerade bei einer Altersvollrente nach der Regelaltersgrenze ist diese Unterscheidung relevant. Die Minijob-Zentrale erläutert beide Versicherungsfälle. Prüfen Sie Abrechnung und Arbeitgeberauskunft; der Arbeitgeber-Pauschalbeitrag allein beantwortet die Frage nicht.

2026 liegt die regelmäßige Minijob-Verdienstgrenze bei 603 Euro monatlich. Ein höherer Betrag darf nicht einfach als Minijob behandelt werden. Schwankender Verdienst, Ausnahmen und mehrere Beschäftigungen benötigen eine gesonderte Einordnung.

Warum Juni und Juli 2026 unterschiedliche Ergebnisse liefern

Bei identischen Eingaben beträgt der Freibetrag ohne Kinder bis Juni 1.076,86 Euro, ab Juli 1.122,53 Euro. Im Beispiel mit versicherungspflichtigem Minijob sinkt allein dadurch die modellierte Anrechnung von 57,98 auf 39,71 Euro. Beim versicherungsfreien Minijob sind es 154,46 statt 136,19 Euro. Die geltenden Werte dokumentiert die DRV in ihrer Freibetragstabelle.

Dieser Vergleich hält Renten und Einkommen unverändert. In einem echten Juli-Bescheid können gleichzeitig die eigene Rente, die Witwenrente und das angesetzte Einkommen geändert sein. Deshalb reicht es nicht, nur die Freibetragsdifferenz auf den bisherigen Bankeingang aufzuschlagen.

Was bei der gemeinsamen Betrachtung offenbleibt

Der Rechner bildet einen Monatsfall ab und rundet Einkommensarten und weitere Rechenschritte auf Cent. Er entscheidet nicht, ob Vorjahreseinkommen, laufendes Einkommen oder Sonderzahlungen maßgeblich sind. Dafür gelten die zeitlichen Regeln in § 18b SGB IV. Automatisch umgerechnet werden die auswählbaren Arbeitsentgelt-Fälle und eigene gesetzliche Altersrenten. Andere Kategorien brauchen bereits geklärte DRV-Werte.

Auch kleine oder große Witwenrente, altes oder neues Recht und ein Kinderfreibetrag müssen zutreffen. Für das Sterbevierteljahr eignet sich diese Rechnung nicht. Ein Ergebnis von 0 Euro bedeutet rechnerisch keinen laufenden Zahlbetrag; daraus folgt nicht automatisch, dass der Anspruch endgültig erloschen ist.

Weiter helfen Hinzuverdienst und Freibeträge, einen niedrigeren Rentenbescheid einordnen und eigene Rente und Witwenrente versteuern. Ein Anspruch wird über den Rentenantrag geprüft.

Häufige Fragen zur Kombination

Kann ich eigene Rente und Witwenrente gleichzeitig bekommen?
Ja, beide können zusammentreffen. Die eigene gesetzliche Altersrente wird bei der Einkommensanrechnung der Witwenrente berücksichtigt. Ob deren Zahlung sinkt, hängt vom gesamten relevanten eigenen Einkommen und dem Freibetrag ab.
Ist ein 603-Euro-Minijob neben beiden Renten automatisch anrechnungsfrei?
Nein. Die Minijob-Grenze 2026 beschreibt den Beschäftigungsstatus. Für die Witwenrente werden eigene Altersrente und anzurechnender Minijobverdienst zusammengerechnet. Der Versicherungsstatus beeinflusst die Umrechnung.
Welche Rente gehört in das erste Rechnerfeld?
Die Bruttorente des verstorbenen Partners, nicht Ihre eigene Altersrente und nicht die bereits gekürzte Witwenrente. Ihre eigene gesetzliche Altersrente hat ein separates Feld.
Zeigt das Ergebnis mein gesamtes verfügbares Einkommen?
Nein. Das Ergebnis ist nur die geschätzte Brutto-Witwenrente nach Einkommensanrechnung. Eigene Rente und Minijob werden nicht als Haushalts-Netto addiert. Steuern und tatsächliche Versicherungsbeiträge fehlen.
Imtinan Fakhar, Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de

Imtinan Fakhar

Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de

Imtinan Fakhar ist Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de. Er entwickelt und pflegt die Website als unabhängiges Informations- und Rechnerprojekt. Die Inhalte und Berechnungen basieren auf öffentlich zugänglichen gesetzlichen Grundlagen und Informationen der Deutschen Rentenversicherung.

Er ist kein Rentenberater, Rechtsanwalt oder Mitarbeiter einer Behörde. Die Inhalte ersetzen keine verbindliche Rentenauskunft.