Witwenrente Kürzung 2026
Die Witwenrente wird nicht immer in voller Höhe ausgezahlt. Eigenes Einkommen kann zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente führen. Hier erfahren Sie, wann und wie die Witwenrente gekürzt wird – und was Sie dagegen tun können.
Wann wird die Witwenrente gekürzt?
Die Witwenrente wird immer dann gekürzt, wenn Ihr eigenes Einkommen den gesetzlichen Freibetrag übersteigt. Dies betrifft sowohl die kleine als auch die große Witwenrente gleichermaßen.
Die Kürzung erfolgt nach der 40-Prozent-Regel: Von jedem Euro, der über dem Freibetrag liegt, werden 40 Cent von der Witwenrente abgezogen. Sie verlieren also nie Ihr gesamtes Mehreinkommen – 60% behalten Sie immer.
Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente gekürzt?
Beispiel mit 2 Kindern: Ihr Freibetrag erhöht sich auf 1.076,86 + 2 × 228,42 = 1.533,70 €. Erst ab einem Nettoeinkommen über diesem Betrag beginnt die Kürzung.
Beispielrechnung: So wird die Kürzung berechnet
Rechenbeispiel 2026 (ohne Kinder):
- Große Witwenrente (brutto): 900,00 €
- Eigenes Netto-Einkommen: 1.500,00 €
- - Freibetrag: 1.076,86 €
- = Übersteigender Betrag: 423,14 €
- Davon 40% (Kürzungsbetrag): 169,26 €
- Witwenrente nach Kürzung: 730,74 €
Die Kürzung von 169,26 € wird direkt von der Brutto-Witwenrente abgezogen. Von den resultierenden 730,74 € gehen zusätzlich noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Häufige Kürzungsgründe im Überblick
Eigenes Erwerbseinkommen
Lohn, Gehalt oder Gewinne aus selbständiger Tätigkeit werden voll angerechnet.
Eigene Altersrente
Die eigene gesetzliche Rente zählt als Einkommen und kann zur Kürzung führen.
Betriebsrente (VBL)
Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge werden ebenfalls angerechnet.
Kapitalerträge (neues Recht)
Zinsen, Dividenden und Mieteinnahmen zählen nach neuem Recht zum Einkommen.
Wann wird die Witwenrente NICHT gekürzt?
In bestimmten Fällen bleibt die Witwenrente ungekürzt:
- Sterbevierteljahr: In den ersten 3 Monaten nach dem Tod findet keine Einkommensanrechnung statt.
- Einkommen unter dem Freibetrag: Liegt Ihr Nettoeinkommen unter 1.076,86 €, gibt es keine Kürzung.
- Pflegegeld: Wird nicht als Einkommen angerechnet.
- Grundrente: Der Grundrentenzuschlag ist anrechnungsfrei.
- Riester-Rente: Bestimmte Altersvorsorgeleistungen bleiben unberücksichtigt.
Achtung: Kürzung vs. Wegfall
Eine Kürzung der Witwenrente ist nicht dasselbe wie ein Wegfall. Die Kürzung durch Einkommensanrechnung ist reversibel – sinkt Ihr Einkommen (z.B. bei Renteneintritt), kann die Witwenrente wieder steigen. Ein endgültiger Wegfall tritt nur bei einer Wiederheirat ein.
Kürzung selbst berechnen
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um zu sehen, ob und wie stark Ihre Witwenrente gekürzt wird.
Zum RechnerHäufige Fragen zur Kürzung
Wann wird die große Witwenrente gekürzt?
Die große Witwenrente wird gekürzt, sobald Ihr eigenes Netto-Einkommen den Freibetrag von 1.076,86 € (2026) übersteigt. Von jedem Euro darüber werden 40% von der Witwenrente abgezogen.
Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente gekürzt?
Ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.076,86 € beginnt die Kürzung. Pro kindergeldberechtigtem Kind erhöht sich dieser Freibetrag um 228,42 €.
Was ist der Unterschied zwischen Kürzung und Wegfall?
Eine Kürzung reduziert die Witwenrente anteilig. Ein vollständiger Wegfall tritt ein bei Wiederheirat oder wenn die Anrechnung die Rente auf null senkt.
Wird die Witwenrente bei Minijob gekürzt?
In der Regel nicht. Ein Minijob (bis 538 €) liegt weit unter dem Freibetrag von 1.076,86 €, sodass keine Kürzung erfolgt.
Kann die Witwenrente auf null gekürzt werden?
Theoretisch ja – wenn 40% des übersteigenden Einkommens die volle Witwenrente übersteigen, wird diese auf null gesetzt. Sie fällt aber nicht komplett weg; bei Einkommensänderungen kann sie wieder steigen.
Werden Rentenkürzungen bei der Witwenrente rückwirkend berechnet?
Die Rentenversicherung prüft das Einkommen in der Regel zum 1. Juli jedes Jahres. Rückwirkende Korrekturen können vorkommen, wenn sich Einkommensverhältnisse geändert haben.