Einkommensanrechnung

Witwenrente Kürzung 2026: wann wird gekürzt?

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Kein Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Unabhängiges Informationsangebot mit vereinfachtem Rechner, keine rechtsverbindliche amtliche Rentenauskunft.

Wenn von einer Kürzung der Witwenrente gesprochen wird, geht es meistens um Einkommensanrechnung. Eigenes Einkommen kann die laufende Witwen- oder Witwerrente mindern, wenn es über dem maßgeblichen Freibetrag liegt.

Die Kurzformel

Relevantes Nettoeinkommen minus Freibetrag ergibt den Überschuss. In der vereinfachten Modellrechnung werden davon 40 Prozent von der Brutto-Witwenrente abgezogen.

(DRV-relevantes Nettoeinkommen - Freibetrag) x 40% = Kürzungsbetrag

Freibetrag 2026: Tabelle für die Kürzung

Der Freibetrag ist für die Frage wichtig, ab welchem Einkommen eine Kürzung beginnen kann. Der Rechner trennt die Werte vor und nach der Rentenanpassung zum 1. Juli 2026.

ZeitraumBasis-FreibetragErhöhung je Kind
Januar bis Juni 20261.076,86 Euro228,42 Euro
Ab Juli 20261.122,53 Euro238,11 Euro

Die Kindererhöhung gilt nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich bleiben § 97 SGB VI und der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Beispielrechnung ab Juli 2026

Dieses Beispiel zeigt die Logik der Einkommensanrechnung. Es ist keine amtliche Berechnung.

  • DRV-relevantes Nettoeinkommen:1.500,00 Euro
  • Freibetrag ab Juli 2026:1.122,53 Euro
  • Überschuss:377,47 Euro
  • 40% des Überschusses:150,99 Euro
  • Geschätzte Brutto-Witwenrente vor Anrechnung:900,00 Euro
  • Geschätzte Brutto-Witwenrente danach:749,01 Euro

Was kann zur Kürzung führen?

Eigene gesetzliche Altersrente

Sie kann als Einkommen berücksichtigt werden. Der Rechner modelliert sie mit pauschalen Abzügen je nach Rentenbeginn.

Arbeitsentgelt oder Minijob

Arbeitsentgelt wird im Rechner vereinfacht mit einem 40-Prozent-Abzug in ein Modell-Nettoeinkommen umgerechnet.

Weitere Einkommensarten

Betriebsrente, selbstständiges Einkommen, Mieten oder Kapitalerträge können relevant sein, werden im Rechner aber nicht automatisch umgerechnet.

Mehrere Einkommen zusammen

Häufig entsteht der Überschuss erst durch die Kombination aus eigener Rente, Witwenrente-nahem Einkommen und Minijob.

Wann entsteht keine Kürzung?

  • Wenn das relevante Nettoeinkommen unter dem passenden Freibetrag bleibt.
  • Wenn der betrachtete Zeitraum noch zum Sterbevierteljahr gehört.
  • Wenn ein Einkommen nach den gesetzlichen Regeln nicht zu berücksichtigen ist.
  • Wenn die Deutsche Rentenversicherung im Einzelfall einen anderen relevanten Wert ermittelt.

Kürzung mit eigenen Zahlen prüfen

Der Rechner kann Arbeitsentgelt, eigene gesetzliche Altersrente und weiteres bekanntes DRV-Nettoeinkommen getrennt erfassen.

Zum Rechner

Verwandte Fragen

FAQ: Kürzung der Witwenrente

Wann wird die Witwenrente gekürzt?

Eine Kürzung durch Einkommensanrechnung kann entstehen, wenn das relevante eigene Nettoeinkommen über dem passenden Freibetrag liegt. Nur der Betrag oberhalb des Freibetrags wird in der vereinfachten Modellrechnung zu 40 Prozent angerechnet.

Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente gekürzt?

Im Rechner gilt ab Juli 2026 ein Basis-Freibetrag von 1.122,53 Euro und von Januar bis Juni 2026 ein Basis-Freibetrag von 1.076,86 Euro. Für Kinder, die die Voraussetzung nach § 97 SGB VI erfüllen, kann sich der Freibetrag erhöhen.

Warum wird die Witwenrente gekürzt?

Die gesetzliche Hinterbliebenenrente soll eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags berücksichtigen. Die Kürzung ist deshalb in vielen Fällen keine Strafe, sondern eine Einkommensanrechnung nach gesetzlichen Regeln.

Wird ein Minijob auf die Witwenrente angerechnet?

Ein Minijob kann relevant sein und sollte gemeldet werden. Allein liegt ein typischer Minijob oft unter dem Freibetrag. Zusammen mit eigener Altersrente oder weiteren Einkünften kann die Summe aber wichtig werden.

Kann die Witwenrente auf null gekürzt werden?

Ja, rechnerisch kann die laufende Zahlung durch Einkommensanrechnung auf 0 Euro sinken. Ändert sich das Einkommen später, kann die Prüfung erneut relevant werden.

Gilt die Kürzung auch im Sterbevierteljahr?

Das Sterbevierteljahr ist getrennt zu betrachten. Die hier erklärte Einkommensanrechnung betrifft die laufende Rente nach dem Sterbevierteljahr.

Quellen und weiterführende Informationen

Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Sie beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen, offiziellen Quellen und nachvollziehbaren Rechenschritten. Maßgeblich bleiben die Auskünfte, Formulare und Bescheide der zuständigen amtlichen Stellen.

Zuletzt manuell geprüft: 14. Juni 2026

Imtinan Fakhar, Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de

Imtinan Fakhar

Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de

Imtinan Fakhar ist Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de. Er entwickelt und pflegt die Website als unabhängiges Informations- und Rechnerprojekt. Die Inhalte und Berechnungen basieren auf öffentlich zugänglichen gesetzlichen Grundlagen und Informationen der Deutschen Rentenversicherung.

Er ist kein Rentenberater, Rechtsanwalt oder Mitarbeiter einer Behörde. Die Inhalte ersetzen keine verbindliche Rentenauskunft.