Witwenrente-Rechner richtig nutzen
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
Diese Anleitung erklärt die vereinfachte Modellrechnung des Rechners. Sie ersetzt keine Rentenberatung, keine Rechtsberatung und keine verbindliche Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung.
Der Rechner soll eine mögliche monatliche Brutto-Witwen- oder Witwerrente nach vereinfachter Einkommensanrechnung schätzen. Am zuverlässigsten ist er, wenn Sie Bruttowerte aus Bescheiden oder aktuellen Nachweisen verwenden und die Grenzen des Modells beachten.
Was diese Modellrechnung leistet
Der Rechner schätzt
- eine monatliche Brutto-Witwen- oder Witwerrente,
- nach vereinfachter Einkommensanrechnung,
- für die laufende Rente nach dem Sterbevierteljahr.
Der Rechner entscheidet nicht
- ob ein Anspruch besteht,
- ob kleine oder große Witwenrente zutrifft,
- ob altes oder neues Recht anzuwenden ist,
- ob ein Kind den Freibetrag nach § 97 SGB VI erhöht.
1. Grunddaten eingeben
Grundlage ist die Bruttorente des verstorbenen Ehe- oder Lebenspartners. Der Rechner multipliziert diesen Wert mit dem von Ihnen ausgewählten Prozentsatz: 25 Prozent bei kleiner Witwen- oder Witwerrente, 55 Prozent bei großer Witwen- oder Witwerrente nach neuem Recht oder 60 Prozent bei altem Recht.
Welche Rentenart und welches Recht im Einzelfall zutreffen, ergibt sich aus gesetzlichen Voraussetzungen und wird nicht automatisch geprüft. Eine Einführung finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung und in § 46 SGB VI.
2. Einkommen richtig einordnen
Der wichtigste Unterschied: Der normale Konto-Nettobetrag ist nicht automatisch das relevante Nettoeinkommen für die Einkommensanrechnung. Die Deutsche Rentenversicherung kann ein solches Nettoeinkommen nach gesetzlichen Regeln aus Bruttowerten ableiten.
Automatisch unterstützt
- Arbeitsentgelt: Brutto minus 40 Prozent pauschaler Abzug.
- Eigene gesetzliche Altersrente, Beginn vor 2011: Brutto minus 13 Prozent.
- Eigene gesetzliche Altersrente, Beginn nach 2010: Brutto minus 14 Prozent.
- Weiteres bereits bekanntes DRV-Nettoeinkommen, sofern es nicht schon in anderen Feldern berücksichtigt wurde.
Nicht automatisch umgerechnet
- Betriebsrente
- selbstständiges Einkommen
- Mieteinnahmen
- Kapitaleinkünfte
- Krankengeld oder Ersatzleistungen
- ausländisches Einkommen
- sonstiges Einkommen
Für nicht automatisch unterstützte Einkommensarten sollte nur ein bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen im manuellen Feld verwendet werden. Rechtsgrundlagen zur Einkommensart und Nettoeinkommensermittlung finden sich insbesondere in § 18a SGB IV und § 18b SGB IV.
3. Freibetrag und Zeitraum auswählen
Der Rechner unterscheidet zwei Zeiträume. Das ist wichtig, weil sich der Freibetrag regelmäßig zum 1. Juli ändern kann.
| Zeitraum | Basis-Freibetrag | Erhöhung je Kind |
|---|---|---|
| Januar bis Juni 2026 | 1.076,86 € | 228,42 € |
| Ab Juli 2026 | 1.122,53 € | 238,11 € |
Die Kindererhöhung betrifft nur Kinder, die den Freibetrag nach § 97 SGB VI erhöhen können. Sie ist nicht dasselbe wie ein möglicher separater Kinderzuschlag zur Witwen- oder Witwerrente selbst. Stand der Modellwerte: Juni 2026; die amtliche Wertveröffentlichung ist für den Einzelfall manuell zu prüfen.
4. Die 40-Prozent-Anrechnung verstehen
Liegt das relevante Nettoeinkommen über dem Freibetrag, wird in der Modellrechnung nicht der gesamte übersteigende Betrag abgezogen. Angerechnet werden 40 Prozent des Betrags oberhalb des Freibetrags.
Diese Vereinfachung bezieht sich auf die laufende Rente nach dem Sterbevierteljahr. Das Ergebnis des Rechners wird nie unter 0 Euro gesetzt.
5. Beispiel mit den Rechnerwerten ab Juli 2026
Geschätzte monatliche Brutto-Rente nach Anrechnung
625,00 €
825,00 € Ausgangsbetrag minus 200,00 € vereinfachte Einkommensanrechnung.
Rechner mit eigenen Werten öffnen
Nutzen Sie den Rechner als Orientierung und prüfen Sie besonders die Auswahl von Rentenart, altem oder neuem Recht, Zeitraum und Einkommensarten.
Häufige Fragen zur Rechner-Anleitung
Ist das Rechnerergebnis brutto oder netto?
Das Ergebnis ist eine geschätzte monatliche Brutto-Witwen- oder Witwerrente nach vereinfachter Einkommensanrechnung. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, mögliche Steuern, Abschläge und weitere individuelle Besonderheiten sind nicht abgezogen.
Welche Einkommensarten rechnet der Rechner automatisch um?
Automatisch unterstützt werden Arbeitsentgelt, eigene gesetzliche Altersrente und manuell bekanntes DRV-Nettoeinkommen. Andere Einkommensarten werden nicht automatisch umgerechnet.
Warum soll ich nicht einfach mein Konto-Netto eintragen?
Der normale Kontoeingang ist nicht automatisch das sozialrechtlich relevante Nettoeinkommen. Die Deutsche Rentenversicherung kann ein relevantes Nettoeinkommen nach gesetzlichen Regeln und Pauschalen ableiten.
Was gehört in das manuelle DRV-Nettoeinkommen?
Nur weiteres, bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermitteltes Nettoeinkommen, das nicht bereits als Arbeitsentgelt oder gesetzliche Altersrente berücksichtigt wurde.
Berechnet der Rechner das Sterbevierteljahr?
Nein. Die Modellrechnung betrifft die laufende Witwen- oder Witwerrente nach dem Sterbevierteljahr. Das Sterbevierteljahr selbst wird nicht berechnet.
Prüft der Rechner, ob ein Kind den Freibetrag erhöht?
Nein. Der Rechner verwendet die eingegebene Kinderzahl nur rechnerisch. Ob ein Kind den Freibetrag nach § 97 SGB VI tatsächlich erhöht, muss im Einzelfall geprüft werden.
Offizielle Quellen und Stand
Diese Anleitung wurde zuletzt im Juni 2026 geprüft. Maßgeblich bleiben die gesetzlichen Grundlagen, amtlichen Informationen und der spätere Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Imtinan Fakhar
Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de
Imtinan Fakhar ist Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de. Er entwickelt und pflegt die Website als unabhängiges Informations- und Rechnerprojekt. Die Inhalte und Berechnungen basieren auf öffentlich zugänglichen gesetzlichen Grundlagen und Informationen der Deutschen Rentenversicherung.
Er ist kein Rentenberater, Rechtsanwalt oder Mitarbeiter einer Behörde. Die Inhalte ersetzen keine verbindliche Rentenauskunft.