Einkommensanrechnung bei der Witwenrente 2026

Viele Hinterbliebene fragen sich: Darf ich zur Witwenrente dazuverdienen? Die Antwort ist ja, aber ab einer gewissen Grenze wird eigenes Einkommen angerechnet und mindert die Auszahlung der Rente.

Freibeträge für 2026

Die Freibeträge werden regelmäßig an die Rentenentwicklung angepasst. Folgende Werte gelten aktuell (Stand Februar 2026):

Basis-Freibetrag1.076,86 €Pro Monat (Netto-Äquivalent)
Pro Kind+ 228,42 €Zusätzlicher Freibetrag

Wie funktioniert die 40%-Regel?

Wenn Ihr anrechenbares Einkommen den Freibetrag übersteigt, wird der Differenzbetrag nicht eins zu eins abgezogen. Stattdessen werden nur 40 Prozent des Betrages, der über der Grenze liegt, von der Witwenrente einbehalten.

Rechen-Beispiel 2026:

  • Eigenes Netto-Einkommen: 1.500,00 €
  • - Freibetrag (kein Kind): 1.076,86 €
  • = Übersteigender Betrag: 423,14 €
  • Davon 40% (Abzug): 169,26 €

In diesem Fall würde Ihre berechnete Witwenrente um 169,26 € gekürzt werden.

Möchten Sie es individuell wissen?

In unserem Rechner können Sie Ihr eigenes Einkommen und die Kinderanzahl eingeben. Wir berechnen den Abzug automatisch für Sie mit.

Zum Rechner

Welches Einkommen wird angerechnet?

Anzurechnen

  • Erwerbseinkommen (Lohn/Gehalt)
  • Eigene Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Gewinne aus Gewerbebetrieb
  • VBL / Betriebsrenten

Nicht anzurechnen

  • Pflegegeld
  • Grundrente (Zuschlag)
  • Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen (Riester)
  • Bestimmte ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen

Detaillierte Übersicht der Einkommensarten

EinkommensartAnrechnung
Arbeitsentgelt (Angestellte)Ja, voll anrechenbar
Eigene AltersrenteJa, voll anrechenbar
Mieteinnahmen / PachtJa (nach neuem Recht)
Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden)Ja (nach neuem Recht)
Erziehungsgeld / ElterngeldNein, meist anrechnungsfrei
Ehrenamtliche AufwandspauschaleNein, anrechnungsfrei

Hinweis: Die Rentenversicherung prüft alle Brutto-Einkünfte und rechnet diese pauschal in Netto-Werte um. Dies erfolgt meist zum 1. Juli eines Jahres.

Sonderfall: Das Sterbevierteljahr

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des Ehegatten findet keine Einkommensanrechnung statt. In diesem Zeitraum wird die Rente des Verstorbenen in voller Höhe (100%) an den Hinterbliebenen ausgezahlt, unabhängig vom eigenen Verdienst.

Dies dient der sozialen Absicherung in der ersten Trauerphase und ermöglicht es, die finanzielle Situation neu zu ordnen, ohne sofortige Kürzungen befürchten zu müssen.

FAQ zum Hinzuverdienst

Wie wird das Netto-Einkommen ermittelt?

Die RV zieht vom Brutto feste Pauschalen ab (z.B. 40% bei Lohn), um das 'pauschalierte Netto' zu erhalten. Rechnungen auf Basis des echten Netto-Auszahlungsbetrags sind daher oft ungenau.

Gelten die Freibeträge auch für Minijobs?

Ja. Ein 538-Euro-Job (Minijob) führt meist nicht zur Kürzung, da er unter dem monatlichen Freibetrag von 1.076,86 € liegt. Eine Meldepflicht besteht dennoch.

Wann ändert sich der Freibetrag?

Die Freibeträge steigen jährlich zum 1. Juli im Zuge der Rentenanpassung. Die hier genannten Werte sind bis Juni 2026 aktuell.

Zählen Mieteinnahmen als Einkommen?

Nach dem 'neuen Recht' (Ehe ab 2002) ja. Nach 'altem Recht' werden Mieteinnahmen oft nicht auf die Witwenrente angerechnet.

Was passiert, wenn ich mehr verdiene?

Jeder Euro über dem Freibetrag wird zu 40% von der Witwenrente abgezogen. Sie behalten also immer 60% Ihres Mehrverdienstes.