Einkommensanrechnung bei der Witwenrente 2026
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung zur Einkommensanrechnung bei Witwen- und Witwerrenten. Sie ersetzt keine Rentenberatung und keine verbindliche Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.
Eigenes Einkommen kann die laufende Witwen- oder Witwerrente mindern, wenn es über dem maßgeblichen Freibetrag liegt. Wichtig ist dabei nicht immer der normale Kontoeingang, sondern das nach den Regeln der Deutschen Rentenversicherung relevante Nettoeinkommen.
Freibeträge im Rechner 2026
Der Freibetrag hängt am aktuellen Rentenwert. Im Rechner sind für 2026 zwei Zeiträume getrennt hinterlegt:
| Zeitraum | Basis-Freibetrag | Erhöhung je Kind |
|---|---|---|
| Januar bis Juni 2026 | 1.076,86 € | 228,42 € |
| Ab Juli 2026 | 1.122,53 € | 238,11 € |
Die Kindererhöhung gilt nur für Kinder, die den Freibetrag nach § 97 SGB VI erhöhen können. Der Rechner prüft diese Voraussetzung nicht automatisch. Stand der Modellwerte: Juni 2026; die amtliche Wertveröffentlichung ist für den Einzelfall manuell zu prüfen.
Wie funktioniert die 40-Prozent-Anrechnung?
Zuerst wird das relevante eigene Nettoeinkommen mit dem Freibetrag verglichen. Nur der Betrag oberhalb des Freibetrags wirkt sich in der vereinfachten Modellrechnung aus. Davon werden 40 Prozent auf die geschätzte Brutto-Witwen- oder Witwerrente angerechnet.
Grundlage der Einkommensanrechnung ist § 97 SGB VI. Welche Einkommensarten berücksichtigt werden können und wie Nettoeinkommen ermittelt wird, ist unter anderem in § 18a SGB IV und § 18b SGB IV geregelt.
Vereinfachtes Beispiel ab Juli 2026
- DRV-relevantes Nettoeinkommen: 1.500,00 €
- - Freibetrag ohne Kindererhöhung: 1.122,53 €
- = Betrag über Freibetrag: 377,47 €
- Davon 40 Prozent: 150,99 €
In diesem Beispiel würde die geschätzte monatliche Brutto-Witwen- oder Witwerrente nach dem Sterbevierteljahr um 150,99 € gemindert. Das Beispiel ersetzt keinen Bescheid.
DRV-relevantes Netto ist nicht immer Ihr Kontonetto
Für die Einkommensanrechnung kann die Deutsche Rentenversicherung ein relevantes Nettoeinkommen aus Bruttowerten und gesetzlichen Pauschalen ermitteln. Deshalb sollte man nicht einfach Gehalt, eigene Rente, Minijob, Betriebsrente oder Mieteinnahmen als gewöhnliche Netto-Kontobeträge zusammenwerfen. Unterschiedliche Einkommensarten können unterschiedlich behandelt werden.
Was der Rechner automatisch unterstützt
Automatische Umrechnung
- Arbeitsentgelt: Brutto minus 40 Prozent pauschaler Abzug.
- Eigene gesetzliche Altersrente: Brutto minus 13 Prozent bei Rentenbeginn vor 2011.
- Eigene gesetzliche Altersrente: Brutto minus 14 Prozent bei Rentenbeginn nach 2010.
- Bereits bekanntes DRV-Nettoeinkommen, das nicht schon in den anderen Feldern erfasst wurde.
Nicht automatisch umgerechnet
- Betriebsrente
- selbstständiges Einkommen
- Mieteinnahmen
- Kapitaleinkünfte
- Krankengeld oder Ersatzleistungen
- ausländisches Einkommen
- sonstiges Einkommen
Diese Einkommensarten können relevant sein. Der Rechner wendet darauf aber keine automatische Pauschale an. Nutzen Sie hierfür nur bereits von der Deutschen Rentenversicherung ermittelte Werte oder lassen Sie den Fall individuell prüfen.
Typische Situationen
Nur eigene gesetzliche Rente
Eine eigene gesetzliche Altersrente kann als Einkommen berücksichtigt werden. Im Rechner wird der Bruttobetrag mit dem passenden pauschalen Abzug in ein Modell-Nettoeinkommen umgerechnet.
Arbeitsentgelt plus eigene Rente
Der Rechner behandelt Arbeitsentgelt und eigene gesetzliche Altersrente getrennt und addiert anschließend die relevanten Modell-Nettoeinkommen. Das manuelle Feld darf diese Beträge nicht noch einmal enthalten.
Weitere Einkommensarten
Bei Betriebsrente, selbstständigem Einkommen, Mieten oder Kapitalerträgen ist besondere Vorsicht nötig. Diese Kategorien werden im aktuellen Rechner nicht automatisch umgerechnet.
Sterbevierteljahr getrennt betrachten
Die Einkommensanrechnung im Rechner betrifft die laufende Witwen- oder Witwerrente nach dem Sterbevierteljahr. Das Sterbevierteljahr selbst wird hier nicht berechnet.
Wenn Sie eine Anfangszahlung oder einen Vorschuss im Zusammenhang mit dem Sterbevierteljahr erhalten, sollte dieser Zeitraum getrennt von der späteren laufenden Rente geplant werden. Mehr dazu steht im Ratgeber zum Sterbevierteljahr.
Modellrechnung ausprobieren
Der Rechner kann Arbeitsentgelt, eigene gesetzliche Altersrente und manuell bekanntes DRV-Nettoeinkommen getrennt erfassen. Das Ergebnis ist eine geschätzte monatliche Brutto-Rente nach vereinfachter Einkommensanrechnung.
FAQ zur Einkommensanrechnung
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente 2026?
In der Rechner-Modellrechnung werden zwei Zeiträume getrennt: Januar bis Juni 2026 mit 1.076,86 Euro Basis-Freibetrag und ab Juli 2026 mit 1.122,53 Euro Basis-Freibetrag. Für Kinder, die den Freibetrag nach § 97 SGB VI erhöhen können, wird zusätzlich ein Kinderbetrag angesetzt. Die amtliche Wertveröffentlichung ist für den Einzelfall manuell zu prüfen.
Wird eine eigene gesetzliche Altersrente angerechnet?
Eine eigene gesetzliche Altersrente kann als Einkommen berücksichtigt werden. Der Rechner rechnet sie vereinfacht vom Bruttobetrag in ein DRV-relevantes Nettoeinkommen um: Rentenbeginn vor 2011 mit 13 Prozent pauschalem Abzug, Rentenbeginn nach 2010 mit 14 Prozent pauschalem Abzug.
Ist mein normaler Konto-Nettobetrag der richtige Wert?
Nicht automatisch. Für die Einkommensanrechnung kann die Deutsche Rentenversicherung ein rechtlich relevantes Nettoeinkommen aus Bruttoeinkommen und gesetzlichen Pauschalen ableiten. Der Kontoeingang kann davon abweichen.
Welche Einkommensarten rechnet der Rechner automatisch um?
Automatisch unterstützt werden derzeit Arbeitsentgelt, eigene gesetzliche Altersrente und ein manuell bekanntes DRV-Nettoeinkommen. Andere Einkommensarten werden angezeigt, aber nicht automatisch umgerechnet.
Was passiert, wenn Einkommen über dem Freibetrag liegt?
In der vereinfachten Modellrechnung werden 40 Prozent des Betrags oberhalb des Freibetrags von der geschätzten Brutto-Witwen- oder Witwerrente abgezogen. Der amtliche Bescheid kann wegen individueller Details abweichen.
Gilt die Einkommensanrechnung im Sterbevierteljahr?
Der Rechner betrifft die laufende Rente nach dem Sterbevierteljahr. Das Sterbevierteljahr selbst wird hier nicht berechnet und muss getrennt betrachtet werden.
Offizielle Quellen und Stand
Diese Seite wurde zuletzt im Juni 2026 geprüft. Maßgeblich bleiben die gesetzlichen Grundlagen, amtlichen Informationen und der spätere Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Imtinan Fakhar
Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de
Imtinan Fakhar ist Softwareentwickler und Betreiber von WitwenrenteRatgeber.de. Er entwickelt und pflegt die Website als unabhängiges Informations- und Rechnerprojekt. Die Inhalte und Berechnungen basieren auf öffentlich zugänglichen gesetzlichen Grundlagen und Informationen der Deutschen Rentenversicherung.
Er ist kein Rentenberater, Rechtsanwalt oder Mitarbeiter einer Behörde. Die Inhalte ersetzen keine verbindliche Rentenauskunft.