Witwenrente: Ab wann zahlen sie es?

Wann beginnt der Auszahlungszeitraum für die Hinterbliebenenrente? Der exakte Startzeitpunkt ist nicht bei jedem gleich. Er hängt vor allem davon ab, ob der verstorbene Partner bereits Rente bezogen hat oder ob er zum Zeitpunkt des Todes noch erwerbstätig war.

Startzeitpunkt der Witwenrente

Fall 1: Partner bezog noch KEINE Rente

Stand der Verstorbene voll im Erwerbsleben und hat noch keine Rente erhalten, beginnt die Zahlung der Witwenrente genau am Todestag.

Fall 2: Partner BEZOG bereits Rente

Bezug der Verstorbene bereits eine eigene Rente, wird diese Altersrente im Sterbemonat noch in voller Höhe belassen. Die Witwenrente beginnt in diesem Fall erst mit dem Folgemonat nach dem Todesmonat.

Wie greift das Sterbevierteljahr ein?

Unabhängig vom exakten Startmonat profitieren Sie zu Beginn von den begünstigten Konditionen des Sterbevierteljahres.

Die Witwenrente (sei es große oder kleine) wird ab dem Stichtag für drei volle Monate lang in Höhe von 100% der Rente des Verstorbenen ausgezahlt, ganz ohne Einkommensanrechnung.

Verspätet beatragt? Rückwirkung!

Haben Sie aus Trauer oder wegen fehlendem Wissen die Antragsstellung versäumt? Keine Panik.

Die Witwenrente kann bis zu 12 Kalendermonate rückwirkend ausgezahlt werden. Die Frist zählt vom Tag der endgültigen Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung zurück. Lediglich wenn Sie noch später beantragen, verfallen Ansprüche für Zeiträume, die länger als ein Jahr zurückliegen.

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FAQ: Beginn und Fristen

Ab wann wird die Witwenrente gezahlt?

Hat der Verstorbene bereits Rente bezogen, beginnt die Witwenrente im Folgemonat nach dem Tod. Stand er noch im Berufsleben, beginnt sie bereits am Tag des Todes.

Wird die Witwenrente rückwirkend gezahlt?

Ja, die Witwenrente kann bei verspäteter Beantragung bis zu 12 Kalendermonate rückwirkend ab Antragstellung ausgezahlt werden.

Wann bekomme ich nach dem Tod meines Mannes Rente?

Hatte der Verstorbene schon Rente bezogen, läuft diese im Sterbemonat regulär weiter (Auszahlung am Monatsende an die Witwe). Danach schließt nahtlos das Sterbevierteljahr (3 Monate) an.

Werden Rentenschulden aus dem Sterbemonat zurückgefordert?

Nein. Nach § 118 Abs. 3 SGB VI darf die Witwe die Altersrente des Ehepartners behalten, die für den Sterbemonat selbst noch ausgezahlt wurde. Nur Überweisungen für die Monate danach müssen zurückgezahlt werden.

Wann ist der rechtzeitige Zeitpunkt für den Antrag?

Innerhalb der ersten Wochen nach dem Sterbefall, um Verzögerungen zu vermeiden. Vorab sollten Sie bei der Post spätestens 30 Tage nach dem Tod den Sterbequartalsvorschuss beantragen.