Witwenrente Schweiz: AHV-Rente

Die Witwenrente in der Schweiz wird über die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) geregelt und unterscheidet sich in vielen Punkten von der deutschen Witwenrente. Hier erfahren Sie alles Wichtige – auch für Grenzgänger und Deutsche mit Schweizer Rentenansprüchen.

Vergleich: Witwenrente Deutschland vs. Schweiz

MerkmalDeutschland (GRV)Schweiz (AHV)
Höhe55% oder 60%80% der Altersrente
Mindestalter (Witwe)47 Jahre (große WR)Kein festes Mindestalter, aber Kinder oder 45+ bei Tod
DauerLebenslang (große WR)Lebenslang (bei Kindern oder Alter 45+)
Witwer (Männer)GleichberechtigtNur solange Kinder unter 18 im Haushalt
EinkommensanrechnungJa, 40%-RegelNein (kein Abzug für Einkommen)
Wegfall bei WiederheiratJaJa

Voraussetzungen für die AHV-Witwenrente

Witwen erhalten die AHV-Rente, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie haben Kinder (egal welchen Alters)
  • Sie waren zum Zeitpunkt des Todes mindestens 45 Jahre alt und mindestens 5 Jahre verheiratet

Witwer erhalten die AHV-Rente nur, solange Kinder unter 18 Jahren im Haushalt leben. Danach erlischt der Anspruch – hier ist die Schweiz im Vergleich zu Deutschland deutlich restriktiver.

Berechnung der AHV-Witwenrente

Die AHV-Witwenrente beträgt 80% der zugrunde liegenden Altersrente. Im Gegensatz zu Deutschland erfolgt keine Einkommensanrechnung.

Minimale Witwenrente956 CHFPro Monat (Stand 2026)
Maximale Witwenrente1.912 CHFPro Monat (Stand 2026)

Für Grenzgänger und Deutsche mit Schweizer Ansprüchen

Hat Ihr verstorbener Partner in der Schweiz gearbeitet und in die AHV eingezahlt, haben Sie auch als Deutsche/r Anspruch auf die AHV-Witwenrente. Dank des Freizügigkeitsabkommens EU-Schweiz werden die Renten auch nach Deutschland überwiesen.

Wichtig: Die deutsche Witwenrente und die Schweizer AHV-Witwenrente werden nicht gegeneinander verrechnet. Sie können beide gleichzeitig beziehen.

Antragstellung: Der Antrag wird über die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) in Genf gestellt. Alternativ können Sie den Antrag auch bei Ihrer deutschen Rentenversicherung einreichen – diese leitet ihn über die Verbindungsstelle weiter.

Zusätzlich: BVG-Witwenrente (2. Säule)

Neben der AHV kann auch die Pensionskasse (BVG, 2. Säule) eine Witwenrente zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem angesammelten Vorsorgekapital und dem Reglement der jeweiligen Kasse. Die BVG-Witwenrente beträgt in der Regel 60% der BVG-Altersrente. Informieren Sie sich bei der Pensionskasse des Verstorbenen.

Deutsche Witwenrente berechnen

Für die Berechnung Ihrer deutschen GRV-Witwenrente nutzen Sie unseren Rechner. Für die Schweizer AHV-Rente wenden Sie sich an die SAK.

Zum Rechner

FAQ: Witwenrente Schweiz

Wie hoch ist die Witwenrente in der Schweiz?

Die AHV-Witwenrente beträgt 80% der Altersrente des Verstorbenen. Die Maximalrente liegt bei ca. 1.912 CHF/Monat (2026). Die Minimalrente bei ca. 956 CHF/Monat.

Bekommt man als Deutsche/r Witwenrente aus der Schweiz?

Ja, wenn der Verstorbene in die Schweizer AHV eingezahlt hat. Dank des Freizügigkeitsabkommens EU-Schweiz werden die Renten auch ins EU-Ausland überwiesen.

Kann man deutsche und Schweizer Witwenrente gleichzeitig bekommen?

Ja, es gibt keine Verrechnung zwischen der deutschen GRV-Witwenrente und der Schweizer AHV-Witwenrente. Beide werden unabhängig voneinander gezahlt.

Bekommen Witwen in der Schweiz lebenslang Rente?

Frauen ja, sofern sie Kinder haben oder bei Tod des Ehegatten über 45 Jahre alt und mindestens 5 Jahre verheiratet waren. Witwer erhalten die Rente nur, solange Kinder unter 18 im Haushalt leben.

Was ist der Unterschied zwischen AHV-Witwenrente und BVG-Witwenrente?

Die AHV ist die staatliche 1. Säule. Die BVG (Pensionskasse) ist die betriebliche 2. Säule. Beide können Witwenrenten zahlen – die BVG-Rente richtet sich nach dem angesammelten Kapital.